7247 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005
betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung
der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen
Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlage
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Schaffung von umfassenden
Informations- und Konsultationssystemen für Fragen der nuklearen Sicherheit und
des Strahlenschutzes zwischen Österreich und seinen Nachbarstaaten auch im
weiteren Sinne durch bilaterale Abkommen, im vorliegenden Falle mit der
Republik Belarus zum Ziel.
Das vorliegende
Abkommen regelt den Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten auf drei
Ebenen:
· Informationsaustausch über Störfälle, die
mit den in Art. 1 Abs. 2 genannten nuklearen Anlagen oder Tätigkeiten
zusammenhängen, in deren Folge es zu einer Freisetzung radioaktiver Stoffe über
das Hoheitsgebiet der Vertragspartei hinaus kommt oder kommen kann und die für
die andere Vertragspartei Folgen haben könnten,
· Informationsaustausch über die
Nuklearprogramme der Vertragsstaaten, die aus dem Betrieb von nuklearen Anlagen
gewonnenen Erfahrungen und über die Rechtsgrundlagen für die nukleare
Sicherheit und den Strahlenschutz und
· Informationsaustausch
über die bestehenden, in Bau befindlichen und geplanten nuklearen Anlagen
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Karl Bader Hans Ager
Berichterstatter Vorsitzender