7249 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005
betreffend WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Vorbereitung der
Ratifikation des WPPT (WIPO Performances and Phonograms Treaty) zum Ziel, damit
die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten zum gegebenen Zeitpunkt gemeinsam
ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen können.
Der WPPT erhöht
durch eine Reihe von Bestimmungen den Standard des internationalen Schutzes der
erfassten verwandten Schutzrechte auf ein Niveau, wie es der in Österreich
geltenden innerstaatlichen Rechtslage bereits entspricht, und bietet – ebenso
im Einklang mit dem österreichischen Urheberrechtsgesetz - Antworten auf die
Herausforderungen der digitalen Technologie, insbesondere des Internets, für
den internationalen Rechtsschutz der ausübenden Künstler in bezug auf ihre
hörbaren Live-Darbietungen und auf ihre auf Tonträgern festgelegten
Darbietungen sowie für den Rechtsschutz der Tonträgerhersteller.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Nationalrat hat anlässlich der
Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG
die spanische, russische, arabische und chinesische Sprachfassung dadurch
kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten aufliegen.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Karl Bader Hans Ager
Berichterstatter Vorsitzender