7251 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorganisation (WHO); Änderung von Art. 7 der Satzung; Annahme
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass
die Änderung der Satzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) WHA 18.48 (Änderung von Art. 7 der
Satzung) aus dem Jahr 1965 von der Weltgesundheitsversammlung, dem Hauptorgan
der WHO, zwar in Form einer Resolution beschlossen wurde, jedoch noch nicht in
Kraft getreten ist, da es bisher an der nötigen Anzahl von Annahmeerklärungen
durch zwei Drittel der Mitglieder der Weltgesundheitsversammlung, dem
Hauptorgan der WHO, mangelt. Auch Österreich hat diese Änderung noch nicht
angenommen.
Das vorliegende
Abkommen beinhaltet daher die Möglichkeit der Suspendierung oder des
Ausschlusses eines Staates aus der WHO, sofern dieser Staat eine Politik der
rassischen Diskriminierung verfolgt.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005 05 23
Karl Bader Hans Ager
Berichterstatter Vorsitzender