7253 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorganisation (WHO); Änderung der Art. 24 und 25 der Satzung; Annahme
Der
gegenständliche Beschluss trägt dem Umstand Rechnung, dass die Änderung der
Satzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) WHA 51.23 (Änderung der Art. 24 und 25 der Satzung) aus
dem Jahr 1998 von der Weltgesundheitsversammlung, dem Hauptorgan der WHO, zwar in Form einer Resolution beschlossen wurde, jedoch noch
nicht in Kraft getreten ist, da es bisher an der nötigen Anzahl von Annahmeerklärungen
durch zwei Drittel der Mitglieder der Weltgesundheitsversammlung mangelt. Auch
Österreich hat diese Änderung noch nicht angenommen.
Das vorliegende
Abkommen beinhaltet daher die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des
Exekutivrates auf 34 Personen, wobei die Anzahl der Sitze der Europäischen
Region von sieben auf acht erhöht wird.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005 05 23
Karl Bader Hans Ager
Berichterstatter Vorsitzender