7259 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005
betreffend das Protokoll aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens
über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur
Änderung dieses Übereinkommens
Mit dem
vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen die Ziele von Europol neu
geregelt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.
Darüber hinaus
soll der Ratsbeschluss zur Ausweitung des Mandats von Europol auf die im
Anhang zum Europol-Übereinkommen aufgeführten schwerwiegenden Formen
internationaler Kriminalität im Konventionstext berücksichtigt werden.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische sowie spanische Sprachfassung in seiner durch das Fehlerberichtigungsprotokoll vom 23. August 2004 korrigierten Fassung dieses Staatsvertrages dadurch kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Ing. Hermann Haller Dr. Eduard Franz Kühnel
Berichterstatter Vorsitzender