7262 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das
Immobilien-Investmentfondsgesetz, das
Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das
Pensionskassengesetz geändert werden
Im Zusammenhang
mit dem Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsgesetz geändert werden,
hat der Nationalrat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss gefasst. Dies war
deshalb erforderlich, da der Inhalt von § 3 Abs. 5
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, wonach Abschlussprüfer keine Organe des
Bundes bzw. der Aufsicht sind, nun nicht wie ursprünglich vorgesehen als
Verfassungsbestimmung, sondern einfachgesetzlich geregelt wurde. Es darf jedoch
keine einfachgesetzlichen Aufgabenstellungen der Prüfer geben, die damit in
Widerspruch stehend organartige Kompetenzen enthalten. Dieser Anforderung wurde
in dem genannten Beschluss des Nationalrates hinsichtlich des Bankwesengesetzes
bereits entsprochen. Entsprechende Änderungen in jenen Aufsichtsgesetzen, die
nicht Gegenstand des genannten Beschlusses sind, sind im gegenständlichen
Beschluss enthalten.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Franz Wolfinger Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender