7262 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das  Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsgesetz geändert werden, hat der Nationalrat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss gefasst. Dies war deshalb erforderlich, da der Inhalt von § 3 Abs. 5 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, wonach Abschlussprüfer keine Organe des Bundes bzw. der Aufsicht sind, nun nicht wie ursprünglich vorgesehen als Verfassungsbestimmung, sondern einfachgesetzlich geregelt wurde. Es darf jedoch keine einfachgesetzlichen Aufgabenstellungen der Prüfer geben, die damit in Widerspruch stehend organartige Kompetenzen enthalten. Dieser Anforderung wurde in dem genannten Beschluss des Nationalrates hinsichtlich des Bankwesengesetzes bereits entsprochen. Entsprechende Änderungen in jenen Aufsichtsgesetzen, die nicht Gegenstand des genannten Beschlusses sind, sind im gegenständlichen Beschluss enthalten.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 23

Franz Wolfinger      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender