7280 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen
Das Europäische Parlament und der Rat haben
mit der Richtlinie 2002/30/EG vom 26. März 2002 Regeln und Verfahren für
lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft
vorgeschrie-ben. Diese Richtlinie basiert auf einer langfristig tragbaren
Entwicklung des Luftverkehrs und zielt auf die Reduzierung der Lärmbelästigung
durch Flugzeuge im Nahebereich von Flughäfen ab. Die Richtlinie 2002/30/EG des
Europäischen Parlaments und Rates vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für
lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft war bis zum
28. September 2003
umzusetzen.
Wesentlich ist,
dass die genannte Richtlinie (und somit auch der vorliegende Gesetzesbeschluss)
aufgrund des Verkehrsaufkommens zum Zeitpunkt des Entwurfes (2004)
ausschließlich den Flughafen Wien-Schwechat betreffen. Für diesen Flughafen
wurden jedoch bereits im Jahre 1972 Betriebsbeschränkungen aufgetragen, welche
die Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllen. Gemäß Artikel 7 der EU-Richtlinie
ist daher dieses Gesetz für diese Betriebsbeschränkungen nicht anzuwenden.
Sollten sich aufgrund der zukünftigen Verkehrsentwicklung weitergehende
lärmbedingte Betriebsbeschränkungen als erforderlich erweisen, wären diese
durch eine gesonderte Verordnung vorzuschreiben.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Ing. Reinhold Einwallner Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatter Vorsitzende