7280 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen

Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der Richtlinie 2002/30/EG vom 26. März 2002 Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft vorgeschrie-ben. Diese Richtlinie basiert auf einer langfristig tragbaren Entwicklung des Luftverkehrs und zielt auf die Reduzierung der Lärmbelästigung durch Flugzeuge im Nahebereich von Flughäfen ab. Die Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft war bis zum 28. September 2003 umzusetzen.

Wesentlich ist, dass die genannte Richtlinie (und somit auch der vorliegende Gesetzesbeschluss) aufgrund des Verkehrsaufkommens zum Zeitpunkt des Entwurfes (2004) ausschließlich den Flughafen Wien-Schwechat betreffen. Für diesen Flughafen wurden jedoch bereits im Jahre 1972 Betriebsbeschränkungen aufgetragen, welche die Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllen. Gemäß Artikel 7 der EU-Richtlinie ist daher dieses Gesetz für diese Betriebsbeschränkungen nicht anzuwenden. Sollten sich aufgrund der zukünftigen Verkehrsentwicklung weitergehende lärmbedingte Betriebsbeschränkungen als erforderlich erweisen, wären diese durch eine gesonderte Verordnung vorzuschreiben.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 23

Ing. Reinhold Einwallner               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende