7284 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetz geändert wird
Die Richtlinie
2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über
gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der
Richtlinie 96/92/EG sieht im Erwägungsgrund 17 zur Sicherstellung
eines effektiven Marktzugangs für alle Marktteilnehmer, einschließlich neuer
Marktteilnehmer, die Schaffung von nichtdiskriminierenden, kostenorientierten
Ausgleichsmechanismen vor: Sobald ein ausreichender Liquiditätsstand erreicht
ist, soll dies durch den Aufbau transparenter Marktmechanismen für die
Lieferung und den Bezug von Elektrizität zur Deckung des Ausgleichsbedarfs
realisiert werden.
Durch die
Einrichtung von Verrechnungsstellen für den Bereich der Regelzonen wurden
bereits durch das Energieliberalisierungsgesetz 2000 diese Mechanismen
geschaffen, die es ermöglichen, für Ausgleichsenergie, die von mehreren im
Wettbewerb stehenden Anbietern angeboten wird, das günstigste Angebot zu
ermitteln und die damit verbundenen Kosten verursachergerecht zuzuordnen und
abzurechnen.
Gesetzliche
Grundlage für die Tätigkeit der Verrechnungsstellen bildet das Bundesgesetz,
mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der
Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die
Ausgleichsenergie geregelt werden. Mit Erkenntnis vom 10. März 2004 hat
der Verfassungsgerichtshof Teile dieses Bundesgesetzes aufgehoben und für das
Außerkrafttreten der aufgehobenen Teile den Ablauf des 30. Juni 2005 bestimmt.
Durch den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates wird die
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Verrechnungsstellen im Rahmen der durch
die Bundesverfassung für das Elektrizitätswesen vorgegebenen
Kompetenzverteilung geschaffen sowie die Aufgaben und Ausübungsvoraussetzungen
der Verrechnungsstellen im Rahmen elektrizitätsrechtlicher Regelungen
verankert.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Günther Kaltenbacher Engelbert Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender