7284 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird

Die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG sieht im Erwägungsgrund 17 zur Sicherstellung eines effektiven Marktzugangs für alle Marktteilnehmer, einschließlich neuer Marktteilnehmer, die Schaffung von nichtdiskriminierenden, kostenorientierten Ausgleichsmechanismen vor: Sobald ein ausreichender Liquiditätsstand erreicht ist, soll dies durch den Aufbau transparenter Marktmechanismen für die Lieferung und den Bezug von Elektrizität zur Deckung des Ausgleichsbedarfs realisiert werden.

Durch die Einrichtung von Verrechnungsstellen für den Bereich der Regelzonen wurden bereits durch das Energieliberalisierungsgesetz 2000 diese Mechanismen geschaffen, die es ermöglichen, für Ausgleichsenergie, die von mehreren im Wettbewerb stehenden Anbietern angeboten wird, das günstigste Angebot zu ermitteln und die damit verbundenen Kosten verursachergerecht zuzuordnen und abzurechnen.

Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Verrechnungsstellen bildet das Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden. Mit Erkenntnis vom 10. März 2004 hat der Verfassungsgerichtshof Teile dieses Bundesgesetzes aufgehoben und für das Außerkrafttreten der aufgehobenen Teile den Ablauf des 30. Juni 2005 bestimmt.

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Verrechnungsstellen im Rahmen der durch die Bundesverfassung für das Elektrizitätswesen vorgegebenen Kompetenzverteilung geschaffen sowie die Aufgaben und Ausübungsvoraussetzungen der Verrechnungsstellen im Rahmen elektrizitätsrechtlicher Regelungen verankert.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 23

                 Günther Kaltenbacher              Engelbert Weilharter

       Berichterstatter           Vorsitzender