7285 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2005 - AußHG 2005
erlassen und das Kriegsmaterialgesetz geändert wird
Die
Dual-Use-Verordnung der EU samt begleitenden Vorschriften,
EG-Embargobestimmungen, Beschlüsse im Rahmen der GASP und zur internationalen
Terrorbekämpfung sowie zur Rüstungs- und Technologietransferkontrolle erfordern
Anpassungen im Außenhandelsgesetz 1995, im Chemiewaffenkonvention-Durchführungsgesetz
(CWKG) und im Kriegsmaterialgesetz. Da eine Novellierung des
Außenhandelsgesetzes und des CWKG unübersichtlich geworden wäre, enthält der vorliegende Beschluss des Nationalrates ein neues Außenhandelsgesetz 2005, das auch die
Bestimmungen des bisherigen CWKG integriert.
Das
Außenhandelsgesetz 2005 regelt den Verkehr mit Waffen sowie mit Waren und
Dienstleistungen zur Herstellung von Waffen, Raketentechnologie und Gütern, die
militärisch und zivil verwendbar sind. Das an die europäische und
internationale Rechtslage angepasste neue Gesetz enthält klare Bestimmungen für
Kontrollen im innergemeinschaftlichen Verkehr und bei der Durchfuhr, erlaubt
größere Flexibilität bei Reaktionen auf internationale Entwicklungen, vor allem
beim Kampf gegen den Terrorismus, bringt Erleichterungen für die Wirtschaft,
bietet aber keine Möglichkeit, Ausfuhren aus rein wirtschaftlichen Gründen zu
beschränken.
Man rechnet pro
Jahr mit durchschnittlich 2.500 Anträgen auf Bewilligung und erwartet durch die
neuen Verfahrensvorschriften einen personellen und sachlichen Mehrbedarf.
Dieser kann durch Umschichtungen innerhalb des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit abgedeckt werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Michaela Gansterer Engelbert Weilharter
Berichterstatterin Vorsitzender