7287 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sieht das Regierungsprogramm die Förderung des „Unternehmens Haushalt“ vor. Das ist ein wichtiges beschäftigungs- und sozialpolitisches Vorhaben, da nicht nur viel beschäftigte Singles oder gut situierte Haushalte angesprochen werden, sondern nach einschlägigen Erhebungen zum Nachfragepotenzial vor allem auch Haushalte älterer Menschen und solche mit geringerem Einkommen Vorteile erwarten können.

Unter dem Blickpunkt der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für Personen mit Pflichtschulabschluss bzw. geringerer Qualifizierung und der Bekämpfung von Schwarzarbeit in privaten Haushalten ist das Beschäftigungspotenzial erheblich.

Dieses Potenzial kann durch den Kauf von personennahen Dienstleistungen im Haushalt (zur Unterstützung der Haushaltsführung, der Kinderbeaufsichtigung, von Einkauf, Reinigung und Gartenarbeiten) erschlossen werden, auch wenn man berücksichtigt, dass vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, der höheren Erwerbstätigkeit der Frauen und einer höheren Lebenserwartung der Bereich der Dienstleistung im Haushalt unverändert ein Wachstumsfeld bezeichnet.

Sinnvoll und Erfolg versprechend ist ein Modell, das einfach und unbürokratisch anzuwenden ist und Hemmschwellen sowohl auf Seite der Haushalte wie auf Seite der Arbeitnehmer abbaut. Der Dienstleistungsscheck bietet den Vorteil, dass er universell zur Abgeltung einfacher, nicht gewerblicher Dienstleistungen im Haushalt eingesetzt werden kann. Er soll für alle Haushalte in der näheren Umgebung ihres alltäglichen Lebensraumes verfügbar sein und daher zB in Postämtern oder Trafiken erhältlich sein.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 23

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg              Engelbert Weilharter

       Berichterstatter           Vorsitzender