7287 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sieht das
Regierungsprogramm die Förderung des „Unternehmens Haushalt“ vor. Das ist ein
wichtiges beschäftigungs- und sozialpolitisches Vorhaben, da nicht nur viel
beschäftigte Singles oder gut situierte Haushalte angesprochen werden, sondern
nach einschlägigen Erhebungen zum Nachfragepotenzial vor allem auch Haushalte
älterer Menschen und solche mit geringerem Einkommen Vorteile erwarten können.
Unter dem Blickpunkt der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten
insbesondere für Personen mit Pflichtschulabschluss bzw. geringerer
Qualifizierung und der Bekämpfung von Schwarzarbeit in privaten Haushalten ist
das Beschäftigungspotenzial erheblich.
Dieses Potenzial kann durch den Kauf von personennahen Dienstleistungen im
Haushalt (zur Unterstützung der Haushaltsführung, der Kinderbeaufsichtigung,
von Einkauf, Reinigung und Gartenarbeiten) erschlossen werden, auch wenn man
berücksichtigt, dass vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, der
höheren Erwerbstätigkeit der Frauen und einer höheren Lebenserwartung der
Bereich der Dienstleistung im Haushalt unverändert ein Wachstumsfeld
bezeichnet.
Sinnvoll und Erfolg versprechend ist ein Modell, das einfach und
unbürokratisch anzuwenden ist und Hemmschwellen sowohl auf Seite der Haushalte
wie auf Seite der Arbeitnehmer abbaut. Der Dienstleistungsscheck bietet den
Vorteil, dass er universell zur Abgeltung einfacher, nicht gewerblicher
Dienstleistungen im Haushalt eingesetzt werden kann. Er soll für alle Haushalte
in der näheren Umgebung ihres alltäglichen Lebensraumes verfügbar sein und
daher zB in Postämtern oder Trafiken erhältlich sein.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg Engelbert Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender