7288 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche
Berufsausbildungsgesetz geändert wird
Derzeit bestehen für Jugendliche mit Benachteiligungen sozialer, begabungsmäßiger oder körperlicher Natur in der Land- und Forstwirtschaft im Gegensatz zur Ausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz keine geeigneten Ausbildungsmöglichkeiten zur Ausschöpfung ihres Potentials an beruflichen Fähigkeiten. Teilprüfungen vor Ablauf der Lehrzeit sind nicht möglich, auch wenn die Ausbildung in einem Teil des Berufsbildes bereits abgeschlossen ist. Ausbildungsversuche sowie die Berufsausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen sind bisher nicht zulässig.
Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates soll die Einbeziehung des Begabungspotentials von benachteiligten Jugendlichen in den Regelungsbereich des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes erfolgen. Im Einzelnen ist im vorliegenden Beschluss des Nationalrates folgendes vorgesehen:
‑ Schaffung einer Regelung über die integrative Berufsausbildung im LFBAG nach dem Vorbild des Berufsausbildungsgesetzes.
‑ Zulassung von Teilprüfungen vor Ablauf der Lehrzeit, wenn die Ausbildung in einem Teil des Berufsbildes bereits abgeschlossen ist.
‑ Ermöglichung von Ausbildungsversuchen.
‑ Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Ausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Günther Kaltenbacher Engelbert Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender