7295 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Verstärkung und Vertiefung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der beiden Nachbarstaaten, die  Schaffung weiterer verfahrensmäßiger Erleichterungen im grenzüberschreitenden Amtshilfeverkehr (z.B. Kreuzverkehr zwischen Polizei- und Justizbehörden) sowie neuer Ermächtigungen für grenzüberschreitendes polizeiliches Einschreiten (gemischte Streifen, grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen, grenzüberschreitendes Einschreiten zur Gefahrenabwehr), die Verbesserung der Abstimmung polizeilicher Strategien und einzelner Ermittlungsschritte bei grenzüberschreitender Bedeutung und die Beschleunigung des Informationsaustausches.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 23

Johanna Auer    Johann Giefing

    Berichterstatterin           Vorsitzender