7295 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005
betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der
Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur
polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Verstärkung und Vertiefung der
grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der beiden
Nachbarstaaten, die Schaffung
weiterer verfahrensmäßiger Erleichterungen im grenzüberschreitenden
Amtshilfeverkehr (z.B. Kreuzverkehr zwischen Polizei- und Justizbehörden) sowie
neuer Ermächtigungen für grenzüberschreitendes polizeiliches Einschreiten
(gemischte Streifen, grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen,
grenzüberschreitendes Einschreiten zur Gefahrenabwehr), die Verbesserung der
Abstimmung polizeilicher Strategien und einzelner Ermittlungsschritte bei
grenzüberschreitender Bedeutung und die Beschleunigung des
Informationsaustausches.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der
Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von
besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung
des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Johanna Auer Johann Giefing
Berichterstatterin Vorsitzender