7296 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005
betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik
Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die
Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen
Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner
Anwendung
Der gegenständliche Beschluss des
Nationalrates hat insbesondere die Vereinfachung
und Beschleunigung des Rechtshilfeverkehrs zum Ziel. Der vorliegende
Staatsvertrag orientiert sich an den Zusatzverträgen, die mit Ungarn, der
Slowakei und der Tschechischen Republik seit mehreren Jahren in Anwendung
stehen und sich überaus bewährt haben. Ziel dieses Abkommens ist es, die
Rechtshilfe in Strafsachen auszuweiten und im unmittelbaren Behördenverkehr
durchzuführen. Der Anwendungsbereich der Rechtshilfe wird durch diesen Vertrag
auf alle Fälle ausgeweitet, in denen in einem Vertragsstaat gerichtliche und im
anderen Vertragsstaat verwaltungsbehördliche Zuständigkeit besteht.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der
Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von
besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung
des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Johanna Auer Johann Giefing
Berichterstatterin Vorsitzender