7309 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz 2005 - KartG 2005)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates gleicht das materielle Kartellrecht weitgehend an die in den Art. 81 und 82 EGV enthaltenen Wettbewerbsregeln und an die zur Durchführung dieser Regeln erlassene Verordnung Nr. 1/2003 an. Die institutionellen Regelungen und die Verfahrensvorschriften bleiben weitgehend unverändert; in diesem Bereich sind nur geringfügige technische Anpassungen notwendig.

Die vorgeschlagenen Regelungen werden keine unmittelbaren und messbaren Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich haben. Durch die Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Kartellrechts sowie durch den Wegfall bürokratischer Belastungen wird aber den in Österreich tätigen Unternehmen das Leben erleichtert.

Die in den §§ 24, 86 und 87 des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses enthaltenen Verfassungsbestimmungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2005 06 21

Angela Lueger    Johann Giefing

    Berichterstatterin           Vorsitzender