7309 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005
betreffend ein Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen
(Kartellgesetz 2005 - KartG 2005)
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates gleicht das materielle Kartellrecht weitgehend an
die in den Art. 81 und 82 EGV enthaltenen Wettbewerbsregeln und an die zur
Durchführung dieser Regeln erlassene Verordnung Nr. 1/2003 an. Die
institutionellen Regelungen und die Verfahrensvorschriften bleiben weitgehend
unverändert; in diesem Bereich sind nur geringfügige technische Anpassungen
notwendig.
Die
vorgeschlagenen Regelungen werden keine unmittelbaren und messbaren
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich
haben. Durch die Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich
des Kartellrechts sowie durch den Wegfall bürokratischer Belastungen wird aber
den in Österreich tätigen Unternehmen das Leben erleichtert.
Die in den §§ 24,
86 und 87 des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses enthaltenen Verfassungsbestimmungen
bedürfen der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005 06 21
Angela Lueger Johann Giefing
Berichterstatterin Vorsitzender