7315 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Kulturausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005
betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung
Zwischen
Österreich und Kroatien gilt bisher das Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung vom 14.
April 1972. Mit der Existenz
einer unabhängigen Republik Kroatien entstand sowohl auf österreichischer als
auch auf kroatischer Seite das Interesse am Abschluss eines bilateralen
Kulturabkommens.
Das neue Abkommen,
welches das oben erwähnte Abkommen ersetzt, regelt die Zusammenarbeit von
Institutionen beider Länder in den Bereichen Kultur, insbesondere Kunst,
Schulen-, Bildungs- und Hochschulwesen, Forschung und Wissenschaft. Eine im
Abkommen vorgesehene Gemischte Kommission soll Kulturarbeitsprogramme zu diesen
Themen festlegen.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG erforderlich.
Der Kulturausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005 06 21
Günther Molzbichler Reinhard Todt
Berichterstatter Vorsitzender