7324 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz, das IBR/IPV-Gesetz und das Bienenseuchengesetz geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005)
Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss sollen einerseits im Bereich des
Veterinärwesens dringend erforderliche Anpassungen an die Vorgaben des
Europäischen Rechts, sowie andererseits die Bereinigung von Vollzugsproblemen
erfolgen.
Die vorgeschlagenen Regelungen stellen keine grundlegenden Neuerungen dar,
sondern sollen bereits vorhandene Regelungen an die aktuellen Ansprüche des
Tierarzneimitteleinsatzes sowie der Tierseuchenüberwachung anpassen.
Weiters wurde die Novelle zum Anlass genommen, in den in den Artikeln 2 bis
6 behandelten Gesetzen jeweils die korrekte Ministerzuständigkeit auszuweisen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 06 21
Sissy Roth-Halvax Martina Diesner-Wais
Berichterstatterin Vorsitzende