7343 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertrags­bedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes­lehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Verfassungs­gerichtshofgesetz 1953 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2005)

Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat zum Inhalt:

       Aktualisierung der Richtverwendungen in der Anlage 1 BDG 1979, weil die in der Anlage 1 zum BDG 1979 angeführten Richtverwendungen aus dem Jahre 1994 stammen und zu einem großen Teil veraltet sind und weil die Arbeitsplätze durch Organisationsänderungen sowie Änderungen der Geschäfts- und Personaleinteilungen oftmals nicht mehr vorhanden sind.

      Anpassung diverser Dienstrechtsvorschriften an die im Rahmen der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 erfolgte Zusammenlegung der Wachkörper Bundespolizei und Bundesgendarmerie.

       Weitergeltung des harmonisierten Beamtenpensionsrechts beim Wechsel eines Landeslehrers in den Bundesdienst oder in ein Dienstverhältnis als Landeslehrer zu einem anderen Bundesland.

       Vereinheitlichung des Begriffs des „Erwerbseinkommens“ bei Einkünften aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit für die Anwendung des Teilpensionsgesetzes.

      Aufhebung der Bestimmungen über den Todesfall-, Bestattungskosten- und Pflegekostenbeitrag

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg     Herwig Hösele

       Berichterstatter           Vorsitzender