7344 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz geändert wird

Im Zuge der Verhandlungen über die Dienstrechts-Novelle 2005 hat der Verfassungsausschuss des Nationalrates die Notwendigkeit festgestellt, dass in diesem Zusammenhang auch eine Novelle zum Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetz erforderlich ist. Denn der Gesetzesvorschlag für die Dienstrechts-Novelle 2005 hat vorgesehen, dass Landesvertragslehrer in die Kranken- und Unfallversicherung bei einer landesgesetzlich errichteten Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgeeinrichtung einbezogen werden können.

Daher soll als weiterer Schritt nunmehr die Aufnahme der Land- und fortwirtschaftlichen Landesvertragslehrer in die landesgesetzlich errichteten Kranken- und Unfallfürsorgeeinrichtungen (solche bestehen derzeit in Oberösterreich und in Tirol) ermöglicht werden. In diesem Sinne werden die Länder ermächtigt, auch diese Landesvertragslehrer in die landesgesetzlich errichteten Kranken- und Unfallfürsorgeeinrichtungen einzubeziehen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg     Herwig Hösele

       Berichterstatter           Vorsitzender