7344 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz geändert wird
Im Zuge der Verhandlungen über die Dienstrechts-Novelle 2005 hat der Verfassungsausschuss des Nationalrates die Notwendigkeit festgestellt, dass in diesem Zusammenhang auch eine Novelle zum Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetz erforderlich ist. Denn der Gesetzesvorschlag für die Dienstrechts-Novelle 2005 hat vorgesehen, dass Landesvertragslehrer in die Kranken- und Unfallversicherung bei einer landesgesetzlich errichteten Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgeeinrichtung einbezogen werden können.
Daher soll als
weiterer Schritt nunmehr die Aufnahme der Land- und fortwirtschaftlichen
Landesvertragslehrer in die landesgesetzlich errichteten Kranken- und
Unfallfürsorgeeinrichtungen (solche bestehen derzeit in Oberösterreich und in
Tirol) ermöglicht werden. In diesem Sinne werden die Länder ermächtigt, auch
diese Landesvertragslehrer in die landesgesetzlich errichteten Kranken- und
Unfallfürsorgeeinrichtungen einzubeziehen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 07 19
Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg Herwig Hösele
Berichterstatter Vorsitzender