7345 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen
(Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz - A-QSG) erlassen und das
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird
Die Einführung
eines externen Qualitätssicherungssystems für Abschlussprüfer wird seit vielen
Jahren in der Europäischen Union praktiziert. Die Einführung ist insbesondere
auch aufgrund der Empfehlung der Kommission der Europäischen Union vom
15. November 2000, 2001/256/EG, notwendig.
Dazu wird in der
Empfehlung der Kommission Folgendes ausgeführt:
„Qualitätssicherung
ist zur Gewährleistung einer guten Qualität von Abschlussprüfungen grundlegend.
Diese wiederum fördert die Glaubwürdigkeit der offen gelegten
Finanzinformationen und erhöht den Nutzen und Schutz für Aktionäre, Investoren,
Gläubiger und andere Interessengruppen. Die Qualitätssicherung ist das
wichtigste Instrument des Berufsstandes, um der Öffentlichkeit und den
Aufsichtsbehörden zu zeigen, dass Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften
ihre Tätigkeit auf der Grundlage allgemein anerkannter Prüfungsstandards und
Berufsgrundsätze ausüben. Darüber hinaus ermöglicht die Qualitätssicherung dem
Berufsstand die laufende Verbesserung der Prüfungsqualität.“
Ferner wurden mit dem vorliegenden
Beschluss des Nationalrates die Berufsgruppen vorerst auf vier und nach Erfüllung der in der
Entschließung des Nationalrates geforderten Vereinheitlichung der Gewerblichen
Buchhalter und Selbständigen Buchhalter zum „Bilanzbuchhalter“ auf drei
reduziert. Dies erhöht die Transparenz für den großen Kreis an Klienten,
schafft mehr Wettbewerb und vermindert den Regulierungsgrad. Die Verkürzung der
Praxiszeiten für die Berufsgruppe Selbständige Buchhalter (künftig nach
Erfüllung der Entschließung „Bilanzbuchhalter“) von zwölf auf sechs Jahre
erhöht die Durchlässigkeit und fördert die Karriereentwicklung der betroffenen
Personen.
Mit
diesem Beschluss des Nationalrates wurden unter anderem folgende Neuerungen
geschaffen:
-
Verkürzung
der Praxiszeiten für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung für Selbständige
Buchhalter (in Hinkunft auch die der gewerblichen Buchhalter in der
vereinheitlichten Berufsgruppe „Bilanzbuchhalter“)
-
voller
Berechtigungsumfang des „Steuerberaters“ für den Beruf des Wirtschaftsprüfers
-
Ergänzung
der Fachprüfungsfächer für Bewerber, die direkt die
Wirtschaftsprüfer-Fachprüfung ablegen, ohne bereits als Steuerberater bestellt
zu sein, um die entsprechende Klausurarbeit für Steuerberater und das
Prüfungsfach Abgabenrecht einschließlich Abgabenverfahrensrecht
-
Entfall
der damit unnötigen Bestimmungen über die Steuerberaterprüfung für bereits
bestellte Wirtschaftsprüfer
-
fakultative
Ergänzung der Berufsbezeichnung um den seit Jahrzehnten eingeführten und den Berechtigungsumfang
klar stellenden Begriff „beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater“
-
Auflassung
des Berufs des Buchprüfers und
-
Überführung
der bisherigen Buchprüfer in den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 07 19
Günther Kaltenbacher Engelbert Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender