7345 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen (Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz - A-QSG) erlassen und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird

Die Einführung eines externen Qualitätssicherungssystems für Abschlussprüfer wird seit vielen Jahren in der Europäischen Union praktiziert. Die Einführung ist insbesondere auch aufgrund der Empfehlung der Kommission der Europäischen Union vom 15. November 2000, 2001/256/EG, notwendig.

Dazu wird in der Empfehlung der Kommission Folgendes ausgeführt:

„Qualitätssicherung ist zur Gewährleistung einer guten Qualität von Abschlussprüfungen grundlegend. Diese wiederum fördert die Glaubwürdigkeit der offen gelegten Finanzinformationen und erhöht den Nutzen und Schutz für Aktionäre, Investoren, Gläubiger und andere Interessengruppen. Die Qualitätssicherung ist das wichtigste Instrument des Berufsstandes, um der Öffentlichkeit und den Aufsichtsbehörden zu zeigen, dass Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften ihre Tätigkeit auf der Grundlage allgemein anerkannter Prüfungsstandards und Berufsgrundsätze ausüben. Darüber hinaus ermöglicht die Qualitätssicherung dem Berufsstand die laufende Verbesserung der Prüfungsqualität.“

Ferner wurden mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die Berufsgruppen vorerst auf vier und nach Erfüllung der in der Entschließung des Nationalrates geforderten Vereinheitlichung der Gewerblichen Buchhalter und Selbständigen Buchhalter zum „Bilanzbuchhalter“ auf drei reduziert. Dies erhöht die Transparenz für den großen Kreis an Klienten, schafft mehr Wettbewerb und vermindert den Regulierungsgrad. Die Verkürzung der Praxiszeiten für die Berufsgruppe Selbständige Buchhalter (künftig nach Erfüllung der Entschließung „Bilanzbuchhalter“) von zwölf auf sechs Jahre erhöht die Durchlässigkeit und fördert die Karriereentwicklung der betroffenen Personen.

Mit diesem Beschluss des Nationalrates wurden unter anderem folgende Neuerungen geschaffen:

-          Verkürzung der Praxiszeiten für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung für Selbständige Buchhalter (in Hinkunft auch die der gewerblichen Buchhalter in der vereinheitlichten Berufsgruppe „Bilanzbuchhalter“)

-          voller Berechtigungsumfang des „Steuerberaters“ für den Beruf des Wirtschaftsprüfers

-          Ergänzung der Fachprüfungsfächer für Bewerber, die direkt die Wirtschaftsprüfer-Fachprüfung ablegen, ohne bereits als Steuerberater bestellt zu sein, um die entsprechende Klausurarbeit für Steuerberater und das Prüfungsfach Abgabenrecht einschließlich Abgabenverfahrensrecht

-          Entfall der damit unnötigen Bestimmungen über die Steuerberaterprüfung für bereits bestellte Wirtschaftsprüfer

-          fakultative Ergänzung der Berufsbezeichnung um den seit Jahrzehnten eingeführten und den Be­rechtigungsumfang klar stellenden Begriff „beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater“

-          Auflassung des Berufs des Buchprüfers und

-          Überführung der bisherigen Buchprüfer in den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer.

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

                 Günther Kaltenbacher              Engelbert Weilharter

       Berichterstatter           Vorsitzender