7351 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
Da die
Forstwirtschaft eine bedeutende Rolle in Österreich spielt, engagiert sich
Österreich in besonderem Maße auch im Bereich der forstlichen Forschung. Dabei
nimmt Österreich auch im Rahmen internationaler Abkommen und Prozesse eine
zentrale Rolle ein. Schon bisher hat Österreich mit dem Europäischen
Forstinstitut (EFI) eng kooperiert. Am 28. August 2003 wurde schließlich in
Joensuu (Finnland) das Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
unterzeichnet, welches dem EFI den Status einer internationalen Organisation
verleiht. Die erforderliche Ratifikation steht jedoch noch aus.
Das Übereinkommen
definiert vor allem die vom Europäischen Forstinstitut zu verfolgenden Ziele,
wobei im Besonderen Forschungsarbeiten in den Bereichen Forstpolitik, Ökologie,
Mehrzwecknutzung, Ressourcen und Gesundheit genannt werden. Weiters befasst
sich das Übereinkommen mit den institutionellen Bestimmungen des Europäischen
Forstinstitutes, wobei die einzelnen Organe (Rat, Konferenz, Vorstand,
Sekretariat) näher erörtert werden.
Der gegenständliche Staatsvertrag hat
gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedurfte daher gemäß
Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält
keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der
Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren
Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung
von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß
Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine
Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen,
geregelt werden.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 07 19
Christine Fröhlich Ing. Hermann Haller
Berichterstatterin Vorsitzender