7351 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut

Da die Forstwirtschaft eine bedeutende Rolle in Österreich spielt, engagiert sich Österreich in besonderem Maße auch im Bereich der forstlichen Forschung. Dabei nimmt Österreich auch im Rahmen internationaler Abkommen und Prozesse eine zentrale Rolle ein. Schon bisher hat Österreich mit dem Europäischen Forstinstitut (EFI) eng kooperiert. Am 28. August 2003 wurde schließlich in Joensuu (Finnland) das Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut unterzeichnet, welches dem EFI den Status einer internationalen Organisation verleiht. Die erforderliche Ratifikation steht jedoch noch aus.

Das Übereinkommen definiert vor allem die vom Europäischen Forstinstitut zu verfolgenden Ziele, wobei im Besonderen Forschungsarbeiten in den Bereichen Forstpolitik, Ökologie, Mehrzwecknutzung, Ressourcen und Gesundheit genannt werden. Weiters befasst sich das Übereinkommen mit den institutionellen Bestimmungen des Europäischen Forstinstitutes, wobei die einzelnen Organe (Rat, Konferenz, Vorstand, Sekretariat) näher erörtert werden.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedurfte daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

              Christine Fröhlich         Ing. Hermann Haller

    Berichterstatterin           Vorsitzender