7356 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als
Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik
Österreich geschaffen wird
Dem gegenständlichen Beschluss des
Nationalrates liegt ein von den Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Herbert Haupt, Ridi Steibl,
Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Initiativantrag zugrunde, der unter
anderem wie folgt begründet war:
Die Leistungen von
Frauen beim Wiederaufbau der Republik Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg
sollen durch eine einmalige Zuwendung besonders gewürdigt werden. Die Zuwendung
sollen unter bestimmten Voraussetzungen jene Frauen erhalten, die vor dem
1. Jänner 1951 mindestens ein Kind in Österreich zur Welt gebracht oder
ein vor diesem Zeitpunkt geborenes Kind in Österreich erzogen haben und
österreichische Staatsbürgerinnen sind. Durch diese Geste soll eine besondere
Anerkennung der Leistungen jener Frauen, die in den ersten Nachkriegsjahren
unter besonders schweren Bedingungen Kinder erzogen und am Wiederaufbau der
Republik mitgewirkt haben, erfolgen.
Zur Finanzierung
können Mittel aus dem Härteausgleichsfonds der Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in der Pensionsversicherung und
dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gemäß § 22 BBG
herangezogen werden. Mittel aus dem Härteausgleichsfonds deshalb, weil aufgrund
der bisher vorliegenden Antragsstatistiken zu erwarten ist, dass diese nicht
zur Gänze ausgeschöpft werden.
Dem
Unterstützungsfonds wurden im Rahmen der Soforthilfe für die Opfer der
Hochwasserkatastrophe 2002 10 Mio. € für ergänzende
Unterstützungsmaßnahmen für behinderte Menschen zur Verfügung gestellt. Da von
diesen – auch aufgrund der Förderungen anderer Stellen – weniger als
2 Mio. € in Anspruch genommen wurden und mit keinen nennenswerten
Förderungsansuchen die Hochwasserschäden betreffend mehr zu rechnen ist, sollen
8 Mio. € für die Zuwendungen an Frauen als Anerkennung ihrer
besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich verfügbar
gemacht werden. Die Gewährung der sonstigen Zuschüsse aus dem
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (Zuwendungen an behinderte
Menschen in einer sozialen Notlage, Zuwendungen für pflegende Angehörige,
soziale Abfederung der Besteuerung der Unfallrenten) ist davon nicht berührt
und kann in unverändertem Ausmaß weiterhin erfolgen.
Aus beiden Fonds
stehen insgesamt rund 15 Mio. € zur Verfügung. Auf Grund interner
Berechnungen und Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass rund
50 000 Frauen um eine Gewährung einer Zuwendung ansuchen können.
Die
verfassungsrechtliche Grundlage bilden die Art. 10 Abs. 1 Z 11
und 15, Art. 17 B-VG sowie Art. 1 des BGBl. Nr. 77/1957.
Ferner wurde in
den Ausschussberatungen des Nationalrates eine Änderung beschlossen, der
folgende Begründung beigegeben war:
„Durch die vorgesehene Ergänzung sollen analog zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz Personen von der Gewährung dieser Zuwendung ausgeschlossen werden, deren Verhalten in Wort oder Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreich unvereinbar war.“
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 07 19
Engelbert Weilharter Roswitha Bachner
Berichterstatter Vorsitzende