7356 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird

Dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates liegt ein von den Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Herbert Haupt, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Initiativantrag zugrunde, der unter anderem wie folgt begründet war:

Die Leistungen von Frauen beim Wiederaufbau der Republik Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg sollen durch eine einmalige Zuwendung besonders gewürdigt werden. Die Zuwendung sollen unter bestimmten Voraussetzungen jene Frauen erhalten, die vor dem 1. Jänner 1951 mindestens ein Kind in Österreich zur Welt gebracht oder ein vor diesem Zeitpunkt geborenes Kind in Österreich erzogen haben und österreichische Staatsbürgerinnen sind. Durch diese Geste soll eine besondere Anerkennung der Leistungen jener Frauen, die in den ersten Nachkriegsjahren unter besonders schweren Bedingungen Kinder erzogen und am Wiederaufbau der Republik mitgewirkt haben, erfolgen.

Zur Finanzierung können Mittel aus dem Härteausgleichsfonds der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in der Pensionsversicherung und dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gemäß § 22 BBG herangezogen werden. Mittel aus dem Härteausgleichsfonds deshalb, weil aufgrund der bisher vorliegenden Antragsstatistiken zu erwarten ist, dass diese nicht zur Gänze ausgeschöpft werden.

Dem Unterstützungsfonds wurden im Rahmen der Soforthilfe für die Opfer der Hochwasserkatastrophe 2002 10 Mio. € für ergänzende Unterstützungsmaßnahmen für behinderte Menschen zur Verfügung gestellt. Da von diesen – auch aufgrund der Förderungen anderer Stellen – weniger als 2 Mio. € in Anspruch genommen wurden und mit keinen nennenswerten Förderungsansuchen die Hochwasserschäden betreffend mehr zu rechnen ist, sollen 8 Mio. € für die Zuwendungen an Frauen als Anerkennung ihrer besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich verfügbar gemacht werden. Die Gewährung der sonstigen Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (Zuwendungen an behinderte Menschen in einer sozialen Notlage, Zuwendungen für pflegende Angehörige, soziale Abfederung der Besteuerung der Unfallrenten) ist davon nicht berührt und kann in unverändertem Ausmaß weiterhin erfolgen.

Aus beiden Fonds stehen insgesamt rund 15 Mio. € zur Verfügung. Auf Grund interner Berechnungen und Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass rund 50 000 Frauen um eine Gewährung einer Zuwendung ansuchen können.

Die verfassungsrechtliche Grundlage bilden die Art. 10 Abs. 1 Z 11 und 15, Art. 17 B-VG sowie Art. 1 des BGBl. Nr. 77/1957.

Ferner wurde in den Ausschussberatungen des Nationalrates eine Änderung beschlossen, der folgende Begründung beigegeben war:

„Durch die vorgesehene Ergänzung sollen analog zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz Personen von der Gewährung dieser Zuwendung ausgeschlossen werden, deren Verhalten in Wort oder Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreich unvereinbar war.“

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

              Engelbert Weilharter               Roswitha Bachner

       Berichterstatter             Vorsitzende