7360 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz, das Investmentfondsgesetz, das Wert­papieraufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden

Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluss soll der grenzüberschreitende Handel mit Wertpapieren erleichtert werden. Der Gesetzesbeschluss dient der EU-weiten Vereinheitlichung der Vorschriften für Prospekte von Wertpapieren, mit der ein europäischer Pass für Wertpapier-Prospekte geschaffen werden soll. Vollständige Informationen über Wertpapiere dienen dem Anlegerschutz, erhöhen das Vertrauen in Wertpapiere und sorgen so für das reibungslose Funktionieren und für die Entwicklung der Wertpapiermärkte. Die geeignete Form der Bereitstellung dieser Informationen ist die Veröffentlichung eines Prospekts. Der Gesetzesbeschluss sieht die Förderung des Einsatzes elektronischer Kommunikationsmittel vor, garantiert den Anlegern aber auch die kostenlose Vorlage von Prospekten in Papierform.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

Günther Prutsch      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender