7360 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz, das Investmentfondsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden
Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluss soll der grenzüberschreitende Handel mit Wertpapieren erleichtert werden. Der Gesetzesbeschluss dient der EU-weiten Vereinheitlichung der Vorschriften für Prospekte von Wertpapieren, mit der ein europäischer Pass für Wertpapier-Prospekte geschaffen werden soll. Vollständige Informationen über Wertpapiere dienen dem Anlegerschutz, erhöhen das Vertrauen in Wertpapiere und sorgen so für das reibungslose Funktionieren und für die Entwicklung der Wertpapiermärkte. Die geeignete Form der Bereitstellung dieser Informationen ist die Veröffentlichung eines Prospekts. Der Gesetzesbeschluss sieht die Förderung des Einsatzes elektronischer Kommunikationsmittel vor, garantiert den Anlegern aber auch die kostenlose Vorlage von Prospekten in Papierform.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 07 19
Günther Prutsch Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender