7364 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000), das Bundesgesetz über die Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden (Bundesfinanzierungsgesetz) und das Bausparkassengesetz geändert werden - Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005
Der gegenständliche
Gesetzesbeschluss setzt die beim "Reformdialog für Wachstum und
Beschäftigung in Österreich" am 1. Mai 2005 getroffenen Vereinbarungen
gesetzlich um. Er enthält folgende Neuerungen:
Im
Einkommensteuergesetz wird die steuerliche Begünstigung der Auftragsforschung
in KMU durch einen Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie verankert.
Bauspar-Erstattungsbeträge und Bauspardarlehen können künftig auch für
Bildungs- oder Pflegezwecke verwendet werden. Produkte der Zukunftsvorsorge
sollen auch im Vertriebsnetz der Bausparkassen angeboten werden können.
Zur effizienteren
Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs soll auf Rechnungen, die 10.000 Euro übersteigen,
auch die Identifikationsnummer des Lieferungs- oder Leistungsempfängers
angegeben werden. Um die Kontrolle zu erleichtern, sollen
Umsatzsteuer-Meldungen monatlich statt bisher quartalsweise erstattet werden.
Im Finanzstrafgesetz werden Freiheitsstrafen bei Wertbeträgen ab 3 Millionen
Euro von fünf auf sieben Jahre hinaufgesetzt.
Die angedrohten
Höchststrafen im Ausländerbeschäftigungsgesetz werden verdoppelt, um die
Attraktivität der illegalen Beschäftigung zu senken. Die Finanzämter werden in
den Kampf gegen die illegale Beschäftigung eingebunden.
Bis 2010 wird
Österreich eine zusätzliche Forschungsanleihe von 1 Milliarde Euro zur
Erreichung der europäischen Zielsetzungen (Barcelona- und Lissabon-Ziele)
einsetzen, die Finanzierung erfolgt aus Privatisierungserlösen der ÖIAG.
Die im
Gesetzesbeschluss des Nationalrates enthaltenen Änderungen des
Bundesfinanzgesetzes 2005 und des Bundesfinanzgesetzes 2006 unterliegen gemäß
Artikel 42 Absatz 5 B-VG nicht der Mitwirkung des Bundesrates.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 07 19
Günther Prutsch Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender