7364 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Abgaben­verwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Ausländer­beschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bundes­finanzgesetz  2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Bundesgesetz über die Neu­ordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktien­gesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000), das Bundesgesetz  über die Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden (Bundesfinanzierungsgesetz) und das Bausparkassengesetz geändert werden - Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss setzt die beim "Reformdialog für Wachstum und Beschäftigung in Österreich" am 1. Mai 2005 getroffenen Vereinbarungen gesetzlich um. Er enthält folgende Neuerungen:  

Im Einkommensteuergesetz wird die steuerliche Begünstigung der Auftragsforschung in KMU durch einen Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie verankert. Bauspar-Erstattungsbeträge und Bauspardarlehen können künftig auch für Bildungs- oder Pflegezwecke verwendet werden. Produkte der Zukunftsvorsorge sollen auch im Vertriebsnetz der Bausparkassen angeboten werden können.

Zur effizienteren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs soll auf Rechnungen, die 10.000 Euro übersteigen, auch die Identifikationsnummer des Lieferungs- oder Leistungsempfängers angegeben werden. Um die Kontrolle zu erleichtern, sollen Umsatzsteuer-Meldungen monatlich statt bisher quartalsweise erstattet werden. Im Finanzstrafgesetz werden Freiheitsstrafen bei Wertbeträgen ab 3 Millionen Euro von fünf auf sieben Jahre hinaufgesetzt.

Die angedrohten Höchststrafen im Ausländerbeschäftigungsgesetz werden verdoppelt, um die Attraktivität der illegalen Beschäftigung zu senken. Die Finanzämter werden in den Kampf gegen die illegale Beschäftigung eingebunden.

Bis 2010 wird Österreich eine zusätzliche Forschungsanleihe von 1 Milliarde Euro zur Erreichung der europäischen Zielsetzungen (Barcelona- und Lissabon-Ziele) einsetzen, die Finanzierung erfolgt aus Privatisierungserlösen der ÖIAG.

Die im Gesetzesbeschluss des Nationalrates enthaltenen Änderungen des Bundesfinanzgesetzes 2005 und des Bundesfinanzgesetzes 2006 unterliegen gemäß Artikel 42 Absatz 5 B-VG nicht der Mitwirkung des Bundesrates.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

Günther Prutsch      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender