7367 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Finanzausgleichsgesetz 2005 (Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz - ABÄG) geändert werden

Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluss sollen das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Glücksspielgesetz dahingehend geändert werden, dass die Besteuerung der Umsätze von Glücksspielen in einer konzessionierten Spielbank derjenigen in einer nicht konzessionierten Spielbank angepasst wird. Im Glücksspielgesetz soll weiters eine Regelung zum Schutz des Existenzminimums von Inländern, die häufig und intensiv an einem Spiel teilnehmen, eingeführt werden.

Mit der Änderung des Gebührengesetzes 1957 soll durch die Einführung einer einheitlichen Einsatzgebühr von 2% unter Wegfall der Gewinnstgebühr der Standort Österreich für Veranstalter von Sportwetten wieder attraktiver gemacht werden.

Mit den Änderungen im Umsatzsteuergesetz und im Glücksspielgesetz erhöhen sich die jährlichen Erträge an der Umsatzsteuer um rund 20 Millionen Euro und verringern sich die Erträge an der Spielbankabgabe im selben Ausmaß. Durch die gleichzeitig beschlossene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2005 soll sichergestellt werden, dass den Sitzgemeinden der Spielbanken und den Ländern, in denen sich die Spielbanken befinden, keine Mindereinnahmen entstehen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

              Wolfgang Schimböck      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender