7369 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960), geändert wird

 

So genannte Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind imstande, selbsttätig und dynamisch auf verschiedenste Verkehrsverhältnisse (z.B. Stau) zu reagieren und durch Anzeige entsprechender (vordefinierter) Verkehrsregelungen den Verkehrs flüssig zu halten bzw. zumindest die Staubildung wesentlich zu verzögern oder den Verkehrsfluss insgesamt gleichmäßiger und homogener zu gestalten, was der Verkehrssicherheit zu Gute kommt. Allerdings fehlt für derartige Systeme eine rechtliche Grundlage. Denn es ist zwar möglich, für jeweils bestimmte, im Vorhinein festgelegte Verhältnisse die hierfür jeweils adäquaten Verkehrsmaßnahmen festzulegen, es ist aber nicht möglich, vorherzusehen, wann und wo genau diese Verhältnisse auftreten werden und auch nicht, wie lange sie anhalten werden.

Mit der neuen Bestimmung soll daher die Grundlage dafür geschaffen werden, für - im Vorhinein definierte - Verkehrsverhältnisse ebenfalls vorweg bestimmte Verkehrsregelungen zu verordnen, ohne aber den zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich bereits in der Verordnung festlegen zu müssen. Um aber gleichzeitig für die Autofahrer Rechtssicherheit zu gewährleisten, hat die Kundmachung der im Einzelfall geltenden Verkehrsregelung auf der Grundlage von § 44 Abs. 1a StVO zu erfolgen - dort ist für derartige Systeme festgelegt, dass für jede Schaltung Zeit, Dauer und Inhalt automatisch festgehalten werden muss, sodass diese Aufzeichnungen auch im Nachhinein zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

Ewald Lindinger               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende