7374 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September
2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik
Bulgarien über soziale Sicherheit
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
trägt dem Umstand Rechnung, dass
die soziale Sicherheit von Personen und ihren Familienangehörigen, die ihr
Erwerbsleben in Österreich und Bulgarien zurückgelegt haben oder die sich im
anderen Staat vorübergehend aufhalten oder dort wohnen, allein auf Grund der
jeweils national geltenden Bestimmungen nicht umfänglich gewährleistet ist.
Durch das gegenständliche
Abkommen mit Bulgarien wird ein weitestgehender Schutz im Bereich der Kranken-,
Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung durch die
Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen, die Zusammenrechnung der
Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen, die
Pensionsfeststellung entsprechend den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten
Versicherungszeiten und den Leistungsexport sichergestellt.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist ebenfalls nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Staatsvertrag
ist in deutscher und bulgarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text
gleichermaßen authentisch ist.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 11
Ana Blatnik Roswitha Bachner
Berichterstatterin Vorsitzende