7377 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG) erlassen wird sowie das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die auf arbeitsmarktpolitischer Ebene die Regionale Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive 2005/2006 der Bundesregierung und der Bundesländer flankieren. Dabei werden vor dem Hintergrund des Arbeitskräftebedarfs der Wirtschaft Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsplatz - und Ausbildungschancen, insbesondere für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen, erschlossen.

Im Bereich des Nachtschwerarbeitsgesetzes sollen vor Inkrafttreten des Kollektivvertrages liegende Beitragsmonate für den Anspruch auf Sonderruhegeld angerechnet werden, wenn der Arbeitgeber für diese Zeiten im Nachhinein Beiträge erstattet. Die Sistierung der Beitragserhöhung wird um weitere zwei Jahre verlängert.

Artikel 9 des Gesetzesbeschlusses unterliegt im Sinne des Artikel 42 Absatz 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 10 11

Günther Prutsch      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender