7377 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG) erlassen wird sowie das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht eine Reihe von
Maßnahmen vor, die auf arbeitsmarktpolitischer Ebene die Regionale
Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive 2005/2006 der Bundesregierung und der Bundesländer
flankieren. Dabei werden vor dem Hintergrund des Arbeitskräftebedarfs der
Wirtschaft Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsplatz - und
Ausbildungschancen, insbesondere für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte
Personengruppen, erschlossen.
Im Bereich des
Nachtschwerarbeitsgesetzes sollen vor Inkrafttreten des Kollektivvertrages
liegende Beitragsmonate für den Anspruch auf Sonderruhegeld angerechnet werden,
wenn der Arbeitgeber für diese Zeiten im Nachhinein Beiträge erstattet. Die
Sistierung der Beitragserhöhung wird um weitere zwei Jahre verlängert.
Artikel 9 des
Gesetzesbeschlusses unterliegt im Sinne des Artikel 42 Absatz 5 B-VG nicht dem
Mitwirkungsrecht des Bundesrates.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 11
Günther Prutsch Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender