7379 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen

Für Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen stellen Naturkatastrophen eine besondere soziale und wirtschaftliche Belastung dar. Am 21. Jänner 2005 hat daher das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Schaffung eines vom IWF verwalteten und vorerst auf fünf Jahre befristeten Treuhandfonds beschlossen. Von Naturkatastrophen betroffenen, PRGF (Poverty Reduction and Growth Facility) berechtigten Ländern soll durch die Gewährung nicht marktkonformer, sog. "weicher" Kredite geholfen werden. Durch die Teilnahme an dieser Initiative kann Österreich den betroffenen Ländern unbürokratisch humanitäre Soforthilfe leisten und so auch sein Ansehen in den jeweiligen Ländern festigen bzw. ausbauen.

Das vom IWF angestrebte Kreditvolumen von rund 45-65 Millionen Sonderziehungsrechte (SZR) bzw. etwa 54,4-78,6 Millionen Euro soll durch freiwillige Kapitalbeiträge der IWF-Mitgliedstaaten aufgebracht werden. Das Volumen ergibt sich aus der Nachfrage von Ländern die von der Tsunami-Katastrophe betroffen worden sind (Malediven, Sri Lanka), den Schulden von Ländern, welche in den letzten Jahren von Katastrophen betroffen wurden und erwarteten Katastrophenfällen.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss ist die Oesterreichische Nationalbank (OeNB ) zu einer Einlage von bis zu sieben Millionen SZR bzw. 8,4 Millionen Euro mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit bis zu fünf Jahren auf das IWF Treuhandkonto ermächtigt worden. Die effektive Höhe der Einlage hängt von den Marktzinssätzen ab. Die vorgeschlagene Maximalhöhe der Einlage von sieben Millionen SZR ergibt sich bei einem Marktzinssatz von 2,5 Prozent und der Berücksichtigung der 0,5 prozentigen Einlagenverzinsung am Treuhandkonto. Bei einem Marktzinssatz von 4 Prozent und der Berücksichtigung der 0,5 prozentigen Einlagenverzinsung am Treuhandkonto betrüge die Einlage nur vier Mio. SZR. Dies hat keinen Einfluss auf die Kosten der Maßnahme.

Dieses Sonderkonto veranlagt die Mittel marktmäßig; aus dem Ertrag erhält a) die OeNB eine Einlagenverzinsung von 0,5 Prozent jährlich und b) das Subventionskonto der Natural Disaster Emergency Assistance (NDEA) den Differenzbetrag. Etwaige Überschüsse des Subventionskontos werden vom IWF marktmäßig veranlagt.

Die Kosten für Österreich hängen von der effektiven Inanspruchnahme des Subventionskontos ab, sind aber mit einer Mio. US-$ verteilt auf fünf Jahre gedeckelt. Sie entstehen dem Bund und den Gemeinden indirekt im Wege geringerer Gewinne der OeNB. Da der jährliche Zinsertrag der Einlage der OeNB mit 0,5 Prozent unter den Zinssätzen liegt, welche die OeNB sonst am Markt erhalten könnte, erzielt die OeNB entsprechend niedrigere Erträge. Sollten nach Ablauf der vorerst auf eine Dauer von fünf Jahren angelegten Initiative auf dem Subventionskonto Überschüsse vorhanden sein, werden diese entsprechend dem Einlageanteil auf dem Sonderkonto auf die Geberländer aufgeteilt. Die Kosten würden sich dann entsprechend vermindern. Die Einlage verbleibt in der Verfügungsgewalt der OeNB, kann also jederzeit und natürlich am Ende der Laufzeit abgezogen werden.


 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 10 11

                   Helmut Wiesenegg      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender