7379 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen
Für
Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen stellen Naturkatastrophen eine
besondere soziale und wirtschaftliche Belastung dar. Am 21. Jänner 2005 hat
daher das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds (IWF) die
Schaffung eines vom IWF verwalteten und vorerst auf fünf Jahre befristeten
Treuhandfonds beschlossen. Von Naturkatastrophen betroffenen, PRGF (Poverty
Reduction and Growth Facility) berechtigten Ländern soll durch die Gewährung
nicht marktkonformer, sog. "weicher" Kredite geholfen werden. Durch
die Teilnahme an dieser Initiative kann Österreich den betroffenen Ländern
unbürokratisch humanitäre Soforthilfe leisten und so auch sein Ansehen in den
jeweiligen Ländern festigen bzw. ausbauen.
Das vom IWF
angestrebte Kreditvolumen von rund 45-65 Millionen Sonderziehungsrechte (SZR)
bzw. etwa 54,4-78,6 Millionen Euro soll durch freiwillige Kapitalbeiträge der
IWF-Mitgliedstaaten aufgebracht werden. Das Volumen ergibt sich aus der
Nachfrage von Ländern die von der Tsunami-Katastrophe betroffen worden sind
(Malediven, Sri Lanka), den Schulden von Ländern, welche in den letzten Jahren
von Katastrophen betroffen wurden und erwarteten Katastrophenfällen.
Mit dem
gegenständlichen Gesetzesbeschluss ist die
Oesterreichische Nationalbank (OeNB ) zu einer Einlage von bis zu sieben
Millionen SZR bzw. 8,4 Millionen Euro mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent
jährlich und einer Laufzeit bis zu fünf Jahren auf das IWF Treuhandkonto ermächtigt worden. Die
effektive Höhe der Einlage hängt von den Marktzinssätzen ab. Die vorgeschlagene
Maximalhöhe der Einlage von sieben Millionen SZR ergibt sich bei einem
Marktzinssatz von 2,5 Prozent und der Berücksichtigung der 0,5 prozentigen
Einlagenverzinsung am Treuhandkonto. Bei einem Marktzinssatz von 4 Prozent und
der Berücksichtigung der 0,5 prozentigen Einlagenverzinsung am Treuhandkonto
betrüge die Einlage nur vier Mio. SZR. Dies hat keinen Einfluss auf die Kosten
der Maßnahme.
Dieses Sonderkonto
veranlagt die Mittel marktmäßig; aus dem Ertrag erhält a) die OeNB eine
Einlagenverzinsung von 0,5 Prozent jährlich und b) das Subventionskonto der
Natural Disaster Emergency Assistance (NDEA) den Differenzbetrag. Etwaige
Überschüsse des Subventionskontos werden vom IWF marktmäßig veranlagt.
Die Kosten für
Österreich hängen von der effektiven Inanspruchnahme des Subventionskontos ab,
sind aber mit einer Mio. US-$ verteilt auf fünf Jahre gedeckelt. Sie entstehen
dem Bund und den Gemeinden indirekt im Wege geringerer Gewinne der OeNB. Da der
jährliche Zinsertrag der Einlage der OeNB mit 0,5 Prozent unter den Zinssätzen
liegt, welche die OeNB sonst am Markt erhalten könnte, erzielt die OeNB
entsprechend niedrigere Erträge. Sollten nach Ablauf der vorerst auf eine Dauer
von fünf Jahren angelegten Initiative auf dem Subventionskonto Überschüsse
vorhanden sein, werden diese entsprechend dem Einlageanteil auf dem Sonderkonto
auf die Geberländer aufgeteilt. Die Kosten würden sich dann entsprechend
vermindern. Die Einlage verbleibt in der Verfügungsgewalt der OeNB, kann also
jederzeit und natürlich am Ende der Laufzeit abgezogen werden.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 11
Helmut Wiesenegg Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender