7383 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den
Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (26. KFG-Novelle), die 3. und die
4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden
Mit der
vorliegenden 26. Novelle zum Kraftfahrgesetz soll in verschiedenen Punkten
aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen werden und es sollen zeitgemäßere
Lösungen verwirklicht werden, wie zB Schaffung einer Genehmigungsdatenbank, in
der die fahrzeugspezifischen Daten der genehmigten Fahrzeuge gespeichert
werden. Dadurch wird es auch zu Erleichterungen beim Direktimport von
Fahrzeugen kommen, da die Zulassung auf Basis einer
Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) ermöglicht wird. In diesem
Zusammenhang werden Aktualisierungen der Genehmigungsvorschriften vorgenommen.
Weiters werden die
Begriffsbestimmungen für einige Anhängerkategorien neu gefasst, um diese in
eine logischere Systematik zu bringen. Die 40-t Gewichtsgrenze wird nunmehr
ausdrücklich im KFG verankert. Sicherheitsgurte sollen auch in schweren LKW der
Klasse N3 vorgeschrieben werden.
Die Kennzeichnung
bestimmter Fahrzeuge mit „H-Tafeln“ bzw. „E-Tafeln“ kann entfallen.
Es wird ein
abgestuftes Sanktionssystem geschaffen, um gegen Zulassungsstellen bzw.
ermächtigte Versicherungen vorgehen zu können, wenn diese die ihnen
übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen nicht
korrekt wahrnehmen.
Für technische
Büros-Ingenieurbüros wird die Möglichkeit eröffnet, zur Begutachtung und
Prüfung von Fahrzeugen ermächtigt zu werden.
Um die
Verkehrssicherheit zu verbessern, soll auch tagsüber Licht verwendet werden.
Überbreite landwirtschaftliche Fahrzeuge sollen eine gelbrote Warnleuchte
verwenden dürfen.
Die Bestimmungen
über die Personenbeförderung in § 106 werden neu gefasst und auch die
Bestimmungen über die Verwendung von Sicherheitsgurten und den Gebrauch von
Sturzhelmen in das KFG eingebaut. Die bisherigen Regelungen in der 3. und der
4. KFG-Novelle können daher aufgehoben werden.
Weiters sollen
mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss die Einhebung von Geldstrafen durch
Zwangsmaßnahmen erleichtert und noch einige aktuelle Richtlinien umgesetzt
werden.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 11
Christine Fröhlich Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatterin Vorsitzende