7383 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (26. KFG-Novelle), die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden

Mit der vorliegenden 26. Novelle zum Kraftfahrgesetz soll in verschiedenen Punkten aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen werden und es sollen zeitgemäßere Lösungen verwirklicht werden, wie zB Schaffung einer Genehmigungsdatenbank, in der die fahrzeugspezifischen Daten der genehmigten Fahrzeuge gespeichert werden. Dadurch wird es auch zu Erleichterungen beim Direktimport von Fahrzeugen kommen, da die Zulassung auf Basis einer Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) ermöglicht wird. In diesem Zusammenhang werden Aktualisierungen der Genehmigungsvorschriften vorgenommen.

Weiters werden die Begriffsbestimmungen für einige Anhängerkategorien neu gefasst, um diese in eine logischere Systematik zu bringen. Die 40-t Gewichtsgrenze wird nunmehr ausdrücklich im KFG verankert. Sicherheitsgurte sollen auch in schweren LKW der Klasse N3 vorgeschrieben werden.

Die Kennzeichnung bestimmter Fahrzeuge mit „H-Tafeln“ bzw. „E-Tafeln“ kann entfallen.

Es wird ein abgestuftes Sanktionssystem geschaffen, um gegen Zulassungsstellen bzw. ermächtigte Versicherungen vorgehen zu können, wenn diese die ihnen übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen nicht korrekt wahrnehmen.

Für technische Büros-Ingenieurbüros wird die Möglichkeit eröffnet, zur Begutachtung und Prüfung von Fahrzeugen ermächtigt zu werden.

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, soll auch tagsüber Licht verwendet werden. Überbreite landwirtschaftliche Fahrzeuge sollen eine gelbrote Warnleuchte verwenden dürfen.

Die Bestimmungen über die Personenbeförderung in § 106 werden neu gefasst und auch die Bestimmungen über die Verwendung von Sicherheitsgurten und den Gebrauch von Sturzhelmen in das KFG eingebaut. Die bisherigen Regelungen in der 3. und der 4. KFG-Novelle können daher aufgehoben werden.

Weiters sollen mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss die Einhebung von Geldstrafen durch Zwangsmaßnahmen erleichtert und noch einige aktuelle Richtlinien umgesetzt werden.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 10 11

              Christine Fröhlich               Elisabeth Kerschbaum

    Berichterstatterin             Vorsitzende