7384 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2005)

§ 2 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) benennt die Fundstellen der für die Gefahrgutbeförderung geltenden internationalen Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger. Diese Vorschriften werden in einem abgestimmten Rhythmus alle zwei Jahre geändert. Datum des Inkrafttretens für die jüngste Änderung ist der 1. Januar 2005 mit einer Übergangsregelung bis 30. Juni 2005.

Internationale Vorgaben (UN, EU) für Vorschriften über die Bereiche „Sicherung“ (security), Unfallmeldungen, Gefahrgutkontrollen und Pflichten der Beteiligten sind national umzusetzen.

Aus den Erfahrungen der Praxis gewonnene Erkenntnisse sprechen für Änderungen in einigen Detailbereichen, insbesondere bei den Bestimmungen über das Vorgehen bei Gefahrgutkontrollen unterwegs und in Unternehmen sowie bei den Strafbestimmungen.

Schließlich ist den Veränderungen in der Zollverwaltung Rechnung zu tragen, die dazu geführt haben, dass einschlägige Tätigkeiten im Bereich der Gefahrgutkontrollen nunmehr ausschließlich im Wirkungsbereich des BMI wahrgenommen werden.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 10 11

              Christine Fröhlich               Elisabeth Kerschbaum

    Berichterstatterin             Vorsitzende