7386 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom
28. September 2005 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet
wird (Unfalluntersuchungsgesetz) und das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz
1957, das Schiffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden
Der vorliegende
Gesetzesbeschluss verfolgt gemäß dem internationalen Standard in der
Unfallursachenerforschung sowie auf der Basis der Konzepte und Strategien der
EU-Verkehrssicherheitspolitik das Ziel, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Sichergestellt wird, dass Unfälle und Störungen von einer eigens dafür
vorgesehenen Stelle gründlich untersucht werden – mit dem alleinigen Ziel,
Wiederholungen zu verhindern. Im Interesse der Unfallverhütung sollen die
Ergebnisse rasch veröffentlicht werden. Um Interessenskonflikte und eine Verwicklung
in die Ursachen des untersuchten Vorfalles zu vermeiden, ist die
Unfalluntersuchungsstelle des Bundes auch auf der Basis der
gemeinschaftsrechtlichen Anforderung als unabhängige Stelle einzurichten.
Die Unfalluntersuchungsstelle wird im Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie als Teil der Bundesanstalt für Verkehr (eh.
Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge) eingerichtet, wobei der Unfallforschung
und Unfallprävention als ausschließliche Aufgabenstellung größte Bedeutung
zukommt. Das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen soll eine optimale
Ursachenerforschung ermöglichen und die daraus zu ziehenden Schlüsse ermitteln.
Als Ergebnis sollen Sicherheitsempfehlungen
als Maßnahmen zur Verbesserung der konkreten Verkehrssicherheit erarbeitet
werden. Für eine Verbesserung
der Verkehrssicherheit ist von entscheidender Bedeutung, dass ein
internationaler Informations- und Datenaustausch auf der Basis gemeinsamer,
anerkannter Richtlinien erfolgt, wozu eine zentrale Ansprechstelle in den
einzelnen (EU-Mitglied-) Staaten erforderlich ist.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 11
Ewald Lindinger Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatter Vorsitzende