7389 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über das Handelsrechts-Änderungsgesetz hat der Justizausschuss am 20. September 2005 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden zum Gegenstand hat.

Die Änderungen im Bankwesengesetz und Börsegesetz 1989 des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Unternehmensgesetzbuch, in dem das Gesellschaftsrecht neu geregelt wurde. Bei den Änderungen handelt es sich einerseits um redaktionelle Anpassungen an das Unternehmensgesetzbuch (z.B. Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Unternehmers) und andererseits um Bereinigungen des sog. „toten Rechts“. Es existieren keine Kreditinstitute in der Rechtsform einer „Personengesellschaft des Handelsrechts“ mehr. Es sind daher alle darauf Bezug habenden Bestimmungen obsolet.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 10 11

Angela Lueger    Johann Giefing

    Berichterstatterin           Vorsitzender