7402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005
betreffend ein Bundesgesetz über die Ausübung des zahnärztlichen Berufs und des
Dentistenberufs (Zahnärztegesetz - ZÄG)
Dem
Gemeinschaftsrecht zufolge ist der zahnärztliche Beruf ein vom ärztlichen Beruf
zu unterscheidender eigener Beruf. Dieser EU-rechtlichen Vorgabe wird das
Ärztegesetz 1998, das großteils gemeinsame Bestimmungen für beide Berufsgruppen
enthält, ohne sprachlich und inhaltlich zu differenzieren, nicht ausreichend
gerecht.
Im Rahmen des Universitäts-Studiengesetzes wurden die Grundlagen für ein
EU-konformes Zahnmedizinstudium geschaffen.
Im Ärztegesetz 1998 wurden das Berufsbild und die
Berufszugangsvoraussetzungen des zahnärztlichen Berufs in einem eigenen
Abschnitt geregelt, hinsichtlich der sonstigen berufsrechtlichen sowie auch der
standesrechtlichen Regelungen wurde der „Zahnarzt“ unter den Begriff „Arzt“ und
der „Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ unter den Begriff
„Facharzt“ subsumiert.
Seitens der Europäischen Kommission wurden diese berufsrechtlichen
Regelungen dahingehend beanstandet, dass die in den Zahnärzterichtlinien
normierte Trennung des zahnärztlichen vom ärztlichen Beruf nicht entsprechend
umgesetzt sei, insbesondere was die Übergangsbestimmung des Artikel 19b der
Richtlinie 78/686/EWG betreffend die Berufsausübung von Fachärzten/-innen für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde „unter denselben Bedingungen“ wie
Zahnärzte/-innen betrifft.
Ziel des
gegenständlichen Beschlusses ist daher die Schaffung eines EU-konformen
zahnärztlichen Berufsrechts, das auch den innerstaatlichen Entwicklungen im
Gesundheitswesen und den berufsspezifischen Anforderungen Rechnung trägt.
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner
Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 11 02
Hans Ager Martina Diesner-Wais
Berichterstatter Vorsitzende