7404 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird

Diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates liegt ein von allen vier Nationalratsfraktionen gemeinsam eingebrachter Antrag zugrunde und hat die beschleunigten Auszahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus zum Ziel. Konkret sollen Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Anträge bereits fertig bearbeitet sind, Vorschüsse erhalten können, noch bevor ihr endgültiger Zuerkennungsbetrag feststeht. Voraussetzung für die Auszahlung der Vorschüsse ist allerdings die Zurückziehung bzw. Abweisung aller Sammelklagen gegen Österreich bzw. österreichische Unternehmen in den USA.

Begründet wurde die Gesetzesänderung mit dem hohen Alter vieler Antragstellerinnen und Antragsteller und der länger als ursprünglich erwarteten Bearbeitungsdauer der eingebrachten Anträge. Die einzelnen Entschädigungsbeträge werden erst dann endgültig feststehen, wenn sämtliche eingelangten Anträge bearbeitet sind - die Mittel des Entschädigungsfonds (rund 210 Mill. US-Dollar) werden aliquot auf die berechtigten Forderungen aufgeteilt.

Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzesbeschluss eine Verlängerung der Frist für Anträge auf Naturalrestitution öffentlicher Liegenschaften bis 31. Dezember 2006.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 29. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Bundesräte Albrecht Konecny, Stefan Schennach und Dr. Franz Eduard Kühnel.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sissy Roth-Halvax gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 29

Sissy Roth-Halvax       Johann Höfinger

    Berichterstatterin    Stv. Vorsitzender