7406 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den
Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird
Österreich verfügt
mit dem Gentechnikgesetz seit mehr als 10 Jahren über rechtliche
Rahmenbedingungen für die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen
und hatte damit in diesem Bereich eine gesetzgeberische Vorreiterrolle in
Europa. Die besonders hohe Entwicklungsgeschwindigkeit in allen Bereichen der
Gentechnologie bringt es jedoch mit sich, dass laufend normative Anpassungen an
den technischen Fortschritt vorgenommen werden müssen. So wurden bereits
mehrere Novellen des Gentechnikgesetzes, die unter anderem auf den beiden
Gentechnikrichtlinien des Rates vom 23. April 1990 über die Anwendung genetisch
veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie über die
absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Mikroorganismen in die Umwelt
beruhen, verabschiedet.
Mit dem
vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll in erster Linie der derzeit von
der EU nicht geregelte Bereich der medizinischen Anwendungen der Gentechnik
(IV. Abschnitt des geltenden Gentechnikgesetzes – Genanalyse und
Gentherapie am Menschen) dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst
werden.
Kernpunkte des
Gesetzesbeschlusses sind die Neudefinition und Differenzierung genetischer
Analysen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, eine leichte
Deregulierung, was die Verwaltungsverfahren zur Durchführung von Gentherapien
sowie bestimmten Genanalysen betrifft, die Berücksichtigung neuer Technologien
und Methoden, sowie eine im Lichte der jüngsten Entwicklungen gegenüber der
bisherigen Rechtslage differenzierte Beurteilung der mit diesen Anwendungen
verbundenen Qualitäts-, Beratungs- und Datenschutzaspekte.
Weiters soll eine
rechtliche Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik, mit dem Ziel
der Aufrechterhaltung und des adäquaten Ausbaues eines weiterhin hohen Schutz-
und Sicherheitsniveaus erfolgen.
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner
Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen. Im Ausschuss zu
Wort gelangte die Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 11 02
Michaela Gansterer Martina Diesner-Wais
Berichterstatterin Vorsitzende