7407 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz)

Der vorliegende Gesetzesbeschluss dient der Umsetzung der Richtlinie zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern.

Dadurch sollen die Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, die Überwachung diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen, die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche und der Austausch von Informationen über Zoonosen und Zoonoseerreger geregelt werden. Insbesondere soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den für Futtermittel-, Veterinär-, Lebensmittel- und Humanbereich zuständigen Organen bzw. Behörden sichergestellt werden.

Der gegenständliche Beschluss soll der Ergänzung bestehender Materiengesetze dienen, mit dem Ziel eines besseren Zusammenwirkens aller betroffenen Behörden und Organe. Eine effiziente Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern sowie Antibiotikaresistenzen soll damit gewährleistet werden.

Nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden können lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche so eingehend epidemiolgisch untersucht werden, dass der Krankheitserreger, das übertragende Lebensmittel sowie die bei der Lebensmittelherstellung und -bearbeitung für den Ausbruch verantwortlichen Umstände tatsächlich eruiert werden können.

Dafür notwendig ist auch der regelmäßige und effiziente Austausch von Informationen, damit nach Erfassung einschlägiger vergleichbarer Daten Gefahren erkannt, Expositionen bewertet und die von Zoonosen und Zoonoseerregern ausgehenden Risiken eingeschätzt werden können. Aufgrund der durchgeführten Risikobewertung soll es möglich werden, entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu treffen.

Weiters werden mit dem Gesetzesbeschluss Kriterien für Referenzlaboratorien, die sich mit der Diagnostik von Zoonosen und Zoonoseerregern beschäftigen, festgelegt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 02

               Michaela Gansterer Martina Diesner-Wais

    Berichterstatterin             Vorsitzende