7407 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005
betreffend ein Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
(Zoonosengesetz)
Der vorliegende
Gesetzesbeschluss dient der Umsetzung der Richtlinie zur Überwachung von
Zoonosen und Zoonoseerregern.
Dadurch sollen die
Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, die Überwachung diesbezüglicher
Antibiotikaresistenzen, die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter
Krankheitsausbrüche und der Austausch von Informationen über Zoonosen und
Zoonoseerreger geregelt werden. Insbesondere soll die interdisziplinäre
Zusammenarbeit zwischen den für Futtermittel-, Veterinär-, Lebensmittel- und
Humanbereich zuständigen Organen bzw. Behörden sichergestellt werden.
Der
gegenständliche Beschluss soll der Ergänzung bestehender Materiengesetze
dienen, mit dem Ziel eines besseren Zusammenwirkens aller betroffenen Behörden
und Organe. Eine effiziente Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern sowie
Antibiotikaresistenzen soll damit gewährleistet werden.
Nur durch enge
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden können lebensmittelbedingte
Krankheitsausbrüche so eingehend epidemiolgisch untersucht werden, dass der
Krankheitserreger, das übertragende Lebensmittel sowie die bei der
Lebensmittelherstellung und -bearbeitung für den Ausbruch verantwortlichen
Umstände tatsächlich eruiert werden können.
Dafür notwendig
ist auch der regelmäßige und effiziente Austausch von Informationen, damit nach
Erfassung einschlägiger vergleichbarer Daten Gefahren erkannt, Expositionen
bewertet und die von Zoonosen und Zoonoseerregern ausgehenden Risiken
eingeschätzt werden können. Aufgrund der durchgeführten Risikobewertung soll es
möglich werden, entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung der
menschlichen Gesundheit zu treffen.
Weiters werden mit
dem Gesetzesbeschluss Kriterien für Referenzlaboratorien, die sich mit der
Diagnostik von Zoonosen und Zoonoseerregern beschäftigen, festgelegt.
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner
Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 11 02
Michaela Gansterer Martina Diesner-Wais
Berichterstatterin Vorsitzende