7408 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit (Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit - AGVG)

Der vorliegende Gesetzesbeschluss verfolgt zwei Ziele:

Erstens dient er der Vorbereitung der Durchführung der EG-Verordnungen über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz und über die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die am 1.1.2006 in Kraft treten werden. Sie sehen Aus- und Weiterbildungsinhalte vor, die z.T. deutlich über die in Österreich bereits existierenden und durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Ausbildungspläne hinausgehen bzw. von ihnen abweichen. Es sind daher mehrere bestehende, die Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Futtermittelkontrolle, Veterinärwesen und Tierschutz regelnde Verordnungen anzupassen bzw. neue Verordnungen auf diesem Gebiet zu erlassen. Der in diesem Gesetzesbeschluss vorgesehene Beirat soll dazu dienen, diese legistischen Änderungen und Ergänzungen durch Bündelung der verfügbaren Ressourcen in Form eines Beratungsgremiums mit Vertretern aller Bundesländer und in diesem Zusammenhang wichtiger Fachinstitutionen zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Zweitens soll durch den gegenständlichen Beschluss eine Modernisierung der Aus- und Weiterbildung in den oben genannten Bereichen im Sinne einer besseren Nutzung der bei Bund und Ländern vorhandenen Ressourcen, der Schaffung einheitlicher Lehr-, Lern- und Prüfungsunterlagen sowie durch Einrichtung einer Geschäftsstelle bei der AGES (der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) vorangetrieben werden, um so den Änderungen der rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen rascher durch Anpassung der diesbezüglichen Aus- und Weiterbildungs-Strukturen und -Inhalte entsprechen zu können. Da dies eine Materie ist, in der sowohl dem Bund als auch den Bundesländern Aufgaben zukommen, ist eine enge Kooperation und Koordination zwischen Bundes- und Landesdienststellen auf diesem Gebiet unerlässlich. Diesen institutionaliserten Dialog soll der in diesem Gesetzesbeschluss vorgesehene Beirat sicherstellen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 02

               Michaela Gansterer Martina Diesner-Wais

    Berichterstatterin             Vorsitzende