7410 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Musterschutzgesetz 1990, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentamts­gebührengesetz und das Patentanwaltsgesetz geändert werden

Die Kompetenzen zur Erlassung von Durchführungsverordnungen zu den Materiengesetzen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere der Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterverordnung und der Patentamtsverordnung, sind zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Präsidenten des Patentamtes aufgesplittert. Durch die mit dem Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Patentgesetz 1970 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden, vorgenommenen Änderungen wird die Kompetenz zur Erlassung von Durchführungsverordnungen im Bereich des Patent- und Gebrauchsmusterwesens beim Präsidenten des Patentamtes zusammengeführt, was den seit der Patentrechts- und Gebührennovelle 2004 dem Patentamt zukommenden Aufgaben als Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz entspricht. Aus Harmonisierungsgründen soll nunmehr zeitgleich auch in den übrigen relevanten Materiengesetzen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie hinsichtlich der Ausübung des Aufsichtsrechtes über die Patentanwaltskammer eine entsprechende Änderung erfolgen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 02

Edgar Mayer Martina Diesner-Wais

       Berichterstatter             Vorsitzende