7423 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält folgende Regelungsschwerpunkte:

Die Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung idgF („IPPC-RL“) und die Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen idgF („Seveso II - RL“) erfassen auch dem österreichischen Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegende Anlagen. Beide Richtlinien wurden für den Bereich des Schieß- und Sprengmittelrechts noch nicht umgesetzt.

Die bereits erfolgte Umsetzung dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im gewerblichen Betriebsanlagenrecht und die beabsichtigte Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie sowie der Seveso II - Änderungsrichtlinie für gewerbliche Betriebsanlagen legen es nahe, jene Anlagen des Schieß- und Sprengmittelrechts dem anlagenrechtlichen Teil der Gewerbeordnung 1994 zu unterstellen, die dem IPPC-Regime oder dem Seveso II - Regime unterliegen. Damit soll einerseits der derzeit herrschende EU-rechtswidrige Zustand beseitigt werden und sollen andererseits Doppelgleisigkeiten bei der Umsetzung künftigen EU-Rechts vermieden werden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 02

Mag. Susanne Neuwirth              Wolfgang Schimböck

    Berichterstatterin           Vorsitzender