7442 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2006)
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates weist insbesondere folgende Regelungsschwerpunkte
auf:
1. Schaffung von
besonderen Befugnissen der Sicherheitsbehörden und Organe zur Vermeidung
gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen,
insbesondere
1.1. Aufnahme
einer gesetzlichen Ermächtigung für die Sicherheitsbehörden zur Errichtung
eines Sicher-heitsbereiches im Umfeld von Veranstaltungsorten für
Sportgroßveranstaltungen durch Verordnung und daran anknüpfend die Möglichkeit
zur Wegweisung von Personen, bei denen das Vorliegen bestimmter Tatsachen die
Annahme rechtfertigt, sie werden im Sicherheitsbereich gefährliche Angriffe im
Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen begehen;
1.2. Schaffung eines entsprechenden
Verwaltungstraftatbestandes;
1.3. Möglichkeit
der Errichtung einer zentralen Datei zur Erfassung von Personen, die im
Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen spezifische strafbare Handlungen
begangen haben;
1.4. Aufnahme der
Gefährderansprache bei Sportgroßveranstaltungen als weitere besondere Befugnis
in diesem Zusammenhang;
2. Neuordnung des
datenrechtlichen Teiles des Sicherheitspolizeigesetzes, insbesondere
2.1.
Ausdrückliche Verankerung der Datenverarbeitungsermächtigung für Zwecke der
Gefahrenerfor-schung;
2.2. Schaffung
einer Regelung für die Übermittlung von Daten aus Videoanwendungen Privater an
Sicherheitsbehörden und deren Weiterverarbeitung für sicherheitspolizeiliche
Zwecke;
2.3. Regelung,
die den Sicherheitsmonitor als zentrale Informationssammlung einrichtet und den
4. Teil des SPG neu organisiert.
3. Erweiterung der
Regelungen über den Ermittlungsdienst im Hinblick auf den Einsatz moderner
Mittel der Bild- und Tonaufzeichnung für die Aufgabe der erweiterten
Gefahrenerforschung.
4. Regelung, die
Videoaufzeichnung zum Schutz von Teilnehmern an Veranstaltungen im Rahmen von
nationalen und internationalen Ereignissen (Konferenzen, EU-Präsidentschaft)
ermöglicht.
5. Neuordnung der Bestimmungen
über den Rechtsschutzbeauftragten.
Die im vorliegenden Beschluss des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. Dezember 2005 in
Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im
Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.
An der Debatte
beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Edgar Mayer und Helmut Wiesenegg.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 12 19
Christine Fröhlich Dr. Franz Eduard Kühnel
Berichterstatterin Vorsitzender