7442 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2006)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates weist insbesondere folgende Regelungsschwerpunkte auf:

1.      Schaffung von besonderen Befugnissen der Sicherheitsbehörden und Organe zur Vermeidung gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, insbesondere

1.1. Aufnahme einer gesetzlichen Ermächtigung für die Sicherheitsbehörden zur Errichtung eines Sicher-heitsbereiches im Umfeld von Veranstaltungsorten für Sportgroßveranstaltungen durch Verordnung und daran anknüpfend die Möglichkeit zur Wegweisung von Personen, bei denen das Vorliegen bestimmter Tatsachen die Annahme rechtfertigt, sie werden im Sicherheitsbereich gefährliche Angriffe im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen begehen;

1.2.   Schaffung eines entsprechenden Verwaltungstraftatbestandes;

1.3. Möglichkeit der Errichtung einer zentralen Datei zur Erfassung von Personen, die im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen spezifische strafbare Handlungen begangen haben;

1.4. Aufnahme der Gefährderansprache bei Sportgroßveranstaltungen als weitere besondere Befugnis in diesem Zusammenhang;

2.      Neuordnung des datenrechtlichen Teiles des Sicherheitspolizeigesetzes, insbesondere

2.1. Ausdrückliche Verankerung der Datenverarbeitungsermächtigung für Zwecke der Gefahrenerfor-schung;

2.2. Schaffung einer Regelung für die Übermittlung von Daten aus Videoanwendungen Privater an Sicherheitsbehörden und deren Weiterverarbeitung für sicherheitspolizeiliche Zwecke;

2.3. Regelung, die den Sicherheitsmonitor als zentrale Informationssammlung einrichtet und den 4. Teil des SPG neu organisiert.

3.      Erweiterung der Regelungen über den Ermittlungsdienst im Hinblick auf den Einsatz moderner Mittel der Bild- und Tonaufzeichnung für die Aufgabe der erweiterten Gefahrenerforschung.

4.      Regelung, die Videoaufzeichnung zum Schutz von Teilnehmern an Veranstaltungen im Rahmen von nationalen und internationalen Ereignissen (Konferenzen, EU-Präsidentschaft) ermöglicht.

5.      Neuordnung der Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten.

Die im vorliegenden Beschluss des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Edgar Mayer und Helmut Wiesenegg.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 12 19

              Christine Fröhlich          Dr. Franz Eduard Kühnel

    Berichterstatterin           Vorsitzender