7459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem in der Zivilprozessordnung das Schiedsverfahren neu geregelt wird sowie das Einführungsgesetz zur Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 - SchiedsRÄG 2006)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1895 stammende Schiedsverfahrensrecht trotz seiner Änderungen durch die Zivilverfahrens-Novelle 1983 nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße, insbesondere der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit verpflichtete Regelung des Schiedsverfahrens entspricht.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird daher ein modernes, vor allem an das UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit angepasstes Schiedsverfahrensrecht geschaffen, das insbesondere auch geeignet ist, über das internationale Handelsschiedsverfahren hinaus ohne Unterschied nationale und internationale Schiedsverfahren zu regeln.

Die bestehenden Regelungen werden im Wesentlichen dem UNCITRAL-Modellgesetz nachgebildet.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 12 19

Mag. Gerald Klug          Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender