7459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem in der Zivilprozessordnung das Schiedsverfahren neu geregelt wird sowie das Einführungsgesetz zur Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 - SchiedsRÄG 2006)
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das in seinen
Grundzügen aus dem Jahr 1895 stammende Schiedsverfahrensrecht trotz seiner
Änderungen durch die Zivilverfahrens-Novelle 1983 nicht mehr den Anforderungen
an eine zeitgemäße, insbesondere der internationalen
Handelsschiedsgerichtsbarkeit verpflichtete Regelung des Schiedsverfahrens
entspricht.
Mit dem
gegenständlichen Beschluss wird daher ein modernes, vor allem an das
UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
angepasstes Schiedsverfahrensrecht geschaffen, das insbesondere auch geeignet
ist, über das internationale Handelsschiedsverfahren hinaus ohne Unterschied
nationale und internationale Schiedsverfahren zu regeln.
Die bestehenden
Regelungen werden im Wesentlichen dem UNCITRAL-Modellgesetz nachgebildet.
Der Justizausschuss hat den
gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19.
Dezember 2005 in Verhandlung
genommen.
Berichterstatter im
Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 12 19
Mag. Gerald Klug Johann Giefing
Berichterstatter Vorsitzender