7460 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Signaturgesetz, das Außerstreitgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 und das EuRAG geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 - BRÄG 2006)
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der Einführung
einer elektronischen „Berufssignatur“ für Notare, Rechtsanwälte und
Ziviltechniker diese künftig in die Lage versetzt werden sollen, im Rahmen
ihrer Berufstätigkeit – unter Nachweis ihrer Eigenschaft als Attribut der
Signatur - mit den Rechtswirkungen einer eigenhändigen Unterschrift elektronisch
zu unterfertigen. Daneben sollen die Notare und die Ziviltechniker über eine
besondere elektronische „Beurkundungssignatur“ verfügen können, die ihnen auch
im hoheitlichen Bereich ihrer Tätigkeit die Möglichkeiten der elektronischen
Signatur zur Erstellung öffentlicher Urkunden eröffnet.
Um nun diese
Signaturkarten auch strafrechtlich möglichst gut abzusichern und die
bestehenden Papierausweise der Berufsträger in eine zeitgemäße Form zu bringen,
sollen von den jeweiligen Kammern an ihre Mitglieder nunmehr amtliche
Lichtbildausweise in Kartenform ausgegeben werden, die mit den qualifizierten
Zertifikaten für die Berufs- bzw. Beurkundungssignaturen mit
Bürgerkartenfunktion zu versehen sind. Bei den Ausweiskarten für die
elektronische Beurkundungssignatur zur Ausstellung öffentlicher Urkunden sollen
den jeweiligen Amtsinhaber zusätzliche Sorgfaltsanforderungen in Bezug auf ihre
Aufbewahrung treffen. Auch die Kammern, die in Ansehung dieser Signaturen als
Registrierungsstellen im Sinn des Signaturgesetzes fungieren sollen, sollen
durch verschiedene Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass nur befugte
Standesmitglieder die jeweiligen Signaturen verwenden.
Den Kammern soll weiter auch die Möglichkeit eröffnet werden, im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse elektronische Urkundenarchive einzurichten.
Das Vorhaben dient auch der Schaffung der Grundlagen für die Umsetzung der durch die Richtlinie 2003/58/EG geänderten Publizitätsrichtlinie RL 68/151/EWG.
Der Justizausschuss hat den
gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19.
Dezember 2005 in Verhandlung
genommen.
Berichterstatter im
Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.
An der Debatte
beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 12 19
Mag. Gerald Klug Johann Giefing
Berichterstatter Vorsitzender