7460 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Signaturgesetz, das  Außerstreitgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 und das EuRAG geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 - BRÄG 2006)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der Einführung einer elektronischen „Berufssignatur“ für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker diese künftig in die Lage versetzt werden sollen, im Rahmen ihrer Berufstätigkeit – unter Nachweis ihrer Eigenschaft als Attribut der Signatur - mit den Rechtswirkungen einer eigenhändigen Unterschrift elektronisch zu unterfertigen. Daneben sollen die Notare und die Ziviltechniker über eine besondere elektronische „Beurkundungssignatur“ verfügen können, die ihnen auch im hoheitlichen Bereich ihrer Tätigkeit die Möglichkeiten der elektronischen Signatur zur Erstellung öffentlicher Urkunden eröffnet.

Um nun diese Signaturkarten auch strafrechtlich möglichst gut abzusichern und die bestehenden Papierausweise der Berufsträger in eine zeitgemäße Form zu bringen, sollen von den jeweiligen Kammern an ihre Mitglieder nunmehr amtliche Lichtbildausweise in Kartenform ausgegeben werden, die mit den qualifizierten Zertifikaten für die Berufs- bzw. Beurkundungssignaturen mit Bürgerkartenfunktion zu versehen sind. Bei den Ausweiskarten für die elektronische Beurkundungssignatur zur Ausstellung öffentlicher Urkunden sollen den jeweiligen Amtsinhaber zusätzliche Sorgfaltsanforderungen in Bezug auf ihre Aufbewahrung treffen. Auch die Kammern, die in Ansehung dieser Signaturen als Registrierungsstellen im Sinn des Signaturgesetzes fungieren sollen, sollen durch verschiedene Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass nur befugte Standesmitglieder die jeweiligen Signaturen verwenden.

Den Kammern soll weiter auch die Möglichkeit eröffnet werden, im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse elektronische Urkundenarchive einzurichten.

Das Vorhaben dient auch der Schaffung der Grundlagen für die Umsetzung der durch die Richtlinie 2003/58/EG geänderten Publizitätsrichtlinie RL 68/151/EWG.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.


 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 12 19

Mag. Gerald Klug          Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender