7461 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Außerstreitgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Notariatstarifgesetz, die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Anfechtungsordnung und das  Bundesgesetz über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse geändert werden (Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 - GIN 2006)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass nach der grundlegenden Neuordnung des Gerichtsgebührenrechts durch die Euro-Gerichtsgebühren-Novelle und einigen seither vorgenommenen punktuellen Änderungen (etwa durch die Zivilverfahrens-Novelle 2004) sich nun Novellierungserfordernisse einerseits im Zusammenhang mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Urkunden an die Gerichte und der elektronischen Abfrage auch der Urkunden­sammlung des Grundbuchs und andererseits aus dem Wunsch nach einer gerechteren Gestaltung des Tarifsystems für die einvernehmliche Scheidung ergeben.

Weiters zeigt sich im Insolvenzrecht folgendes Problem: Wenn im Konkursverfahren ein Zwangsaus­gleichsvorschlag von den Gläubigern angenommen wird und damit eine wesentliche Hürde auf dem Weg zur Sanierung überwunden ist, muss der Schuldner derzeit unangemessen lange warten, bis er die Eigen­verwaltung über sein Vermögen zurückerlangt.

Mit diesem gegenständlichen Beschluss wird den angeführten Änderungsbedürfnissen Rechnung getragen.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 12 19

Mag. Gerald Klug          Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender