7470 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dieser Gesetzesänderung wird im § 7 Abs. 3 Z 4 die Überschreitung einer Geschwindigkeit von 180 km/h als Entzugsdelikt ergänzt. Diese Grenze von 180 km/h, ab deren Überschreitung ein Entzugstatbestand verwirklicht wird, ergibt sich, wenn die zulässige Geschwindigkeit auf einer Autobahn von 130 km/h um mehr als 50 km/h überschritten wird. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 180 km/h ist es auch bisher schon zum Entzug der Lenkberechtigung gekommen (arg.: „die zulässige Geschwindigkeit außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h überschritten hat“) und es soll diese Grenzgeschwindigkeit auch bei einer Anhebung der zulässigen Geschwindigkeit auf bestimmten Autobahnabschnitten als Grenze für den Entzug der Lenkberechtigung bestehen bleiben.

Es soll dadurch sinnloser Raserei Einhalt geboten werden und die Geschwindigkeitsgrenze, deren Überschreitung jedenfalls zum Entzug der Lenkberechtigung führt, unverändert bei 180 km/h bleiben.“

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Februar 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Franz Wolfinger. An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Karl Boden, Elisabeth Kerschbaum und Günther Köberl.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Bundesräte Karl Boden und Elisabeth Kerschbaum gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Karl Boden gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 02 07

Karl Boden               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende