7472 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass
sich die im Luftfahrtgesetz und in der auf dessen Grundlage erlassenen
Zivilluftfahrt-Personalverordnung enthaltenen Vorschriften für das zivile
Luftfahrtpersonal im Wesentlichen gut bewährt haben. In den vergangenen Jahren
hat sich allerdings immer deutlicher die Notwendigkeit gezeigt, die sich bisher
von Staat zu Staat stark unterscheidenden Vorschriften für den Luftverkehr in
Europa generell zu vereinheitlichen, was verstärkte Bemühungen zur Schaffung
solcher „europäischer Regeln“ zunächst insbesondere im Rahmen der Joint
Aviation Authorities (Vereinigte Luftfahrtbehörden Europas, abgekürzt: JAA) und
zuletzt immer stärker im Rahmen der Europäischen Union zur Folge hatte.
Im Zuge dieser
Entwicklungen sind von den Joint Aviation Authorities auch für Zivilluftfahrer
umfassende Regelwerke mit dem Ziel ausgearbeitet worden, für ganz Europa
einheitliche Regelungen für Zivilluftfahrerscheine („Pilotenscheine“,
„Pilotenlizenzen“) zu schaffen. Der Regelungsbereich dieser Bestimmungen
umfasst Piloten von Flächenluftfahrzeugen und Helikoptern sowie die
flugmedizinischen Voraussetzungen für diese Zivilluftfahrer. Die
österreichischen Regelungen für Zivilluftfahrer sollen nun in Einklang mit den
im größten Teil Europas bereits in Kraft befindlichen Standards gebracht
werden.
Dabei soll der
bestehende allgemeine rechtliche Rahmen für das zivile Luftfahrtpersonal
beibehalten werden, nämlich die grundsätzlichen Aspekte im Luftfahrtgesetz zu
regeln und die erforderlichen umfangreichen Detailbestimmungen (zum Beispiel:
Arten von Zivilluftfahrerscheinen und Berechtigungen, Umfang der theoretischen
und praktischen Ausbildung, Ablauf von Prüfungen, Tauglichkeitsstufen,
Zuständigkeiten von flugmedizinischen Stellen etc.) wie bisher einer Regelung
durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie
(der Zivilluftfahrt-Personalverordnung) vorzubehalten.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des
Nationalrates am 7. Februar 2006 in Verhandlung genommen.
An
der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des
Berichterstatters Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Februar 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 02 07
Günther Molzbichler Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatter Vorsitzende