7472 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die im Luftfahrtgesetz und in der auf dessen Grundlage erlassenen Zivilluftfahrt-Personalverordnung enthaltenen Vorschriften für das zivile Luftfahrtpersonal im Wesentlichen gut bewährt haben. In den vergangenen Jahren hat sich allerdings immer deutlicher die Notwendigkeit gezeigt, die sich bisher von Staat zu Staat stark unterscheidenden Vorschriften für den Luftverkehr in Europa generell zu vereinheitlichen, was verstärkte Bemühungen zur Schaffung solcher „europäischer Regeln“ zunächst insbesondere im Rahmen der Joint Aviation Authorities (Vereinigte Luftfahrtbehörden Europas, abgekürzt: JAA) und zuletzt immer stärker im Rahmen der Europäischen Union zur Folge hatte.

Im Zuge dieser Entwicklungen sind von den Joint Aviation Authorities auch für Zivilluftfahrer umfassende Regelwerke mit dem Ziel ausgearbeitet worden, für ganz Europa einheitliche Regelungen für Zivilluftfahrerscheine („Pilotenscheine“, „Pilotenlizenzen“) zu schaffen. Der Regelungsbereich dieser Bestimmungen umfasst Piloten von Flächenluftfahrzeugen und Helikoptern sowie die flugmedizinischen Voraussetzungen für diese Zivilluftfahrer. Die österreichischen Regelungen für Zivilluftfahrer sollen nun in Einklang mit den im größten Teil Europas bereits in Kraft befindlichen Standards gebracht werden.

Dabei soll der bestehende allgemeine rechtliche Rahmen für das zivile Luftfahrtpersonal beibehalten werden, nämlich die grundsätzlichen Aspekte im Luftfahrtgesetz zu regeln und die erforderlichen umfangreichen Detailbestimmungen (zum Beispiel: Arten von Zivilluftfahrerscheinen und Berechtigungen, Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung, Ablauf von Prüfungen, Tauglichkeitsstufen, Zuständigkeiten von flugmedizinischen Stellen etc.) wie bisher einer Regelung durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (der Zivilluftfahrt-Personalverordnung) vorzubehalten.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Februar 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Februar 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 02 07

                 Günther Molzbichler               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende