7473 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom
13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des  Protokolls vom 27. Juni 1997 samt Schlussakte

Österreich ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt, EUROCONTROL.

Dieses Übereinkommen sah ursprünglich keine Möglichkeit des Beitrittes der Europäischen Gemeinschaft vor. Aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft in den durch dieses Übereinkommen geregelten Bereichen, insbesondere im Bereich des Flugverkehrsmanagements, ist der Beitritt der Gemeinschaft zum EUROCONTROL Übereinkommen erforderlich geworden.

Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 18. Juni 2002 (vgl. Pkt. 16 des Beschl.Prot.  Nr. 103) und der entsprechenden Bevollmächtigung  durch den  Herrn Bundespräsidenten wurde dieses Protokoll samt Schlussakte am 8. Oktober 2002 unterzeichnet.

In das provisorisch bereits angewandte Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen samt Zusatzprotokoll wird ein neuer Art. 40 eingefügt, der es Organisationen einer regionalen Wirtschaftsintegration wie der Europäischen Gemeinschaft ermöglicht, im Wege eines Protokolls dem Übereinkommen beizutreten.

Die Europäische Kommission forderte die Mitgliedstaaten nämlich auf, mit der Ratifikation des Protokolls zur Neufassung des Übereinkommens bis zum Abschluss des Protokolls über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen zuzuwarten. Parallel zu den mittlerweile positiv abgeschlossenen Verfahren zur Schaffung des Single European Sky erfolgte auch eine Einigung über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen.

Das gegenständliche Protokoll samt Schlussakte ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die  albanische, bulgarische, dänische, englische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, mazedonische, niederländische, norwegische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, türkische und ungarische Spachfassungen durch Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Februar 2006 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Februar 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 02 07

                 Günther Molzbichler               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende