7496 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass positive Erfahrungen mit der Flexibilisierungsklausel, die 1999 in das Haushaltsrecht eingeführt wurde, um Bundesorganen einen flexibleren Umgang mit Budgetmitteln bei größerer Ergebnisverantwortung zu ermöglichen, gemacht wurden. Daher soll nunmehr durch Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes die bisherige Befristung der Flexibilisierungsklausel (31.12.2006) aufgehoben werden.

Außerdem lassen sich aus den Flexibilisierungsprojekten wertvolle Erfahrungen für eine künftige Reform des Haushaltsrechts, bei der verstärkte Grundsätze der Flexibilisierung und des New Public Management zur Anwendung gelangen sollen, ableiten. Insoweit dient die Verlängerung der Flexibilisierungsklausel auch einem besseren Übergang zu einer modernen Verwaltung samt modernem Haushaltsrecht.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde ebenfalls Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 03 14

Reinhard Todt         Edgar Mayer

       Berichterstatter    Stv. Vorsitzender