7500 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend einen Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration samt Erklärungen der Republik Österreich und Gemeinsamer Erklärung
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die in den letzten
Jahren stattgefundene Entwicklung des internationalen Terrorismus, der
grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration vor allem in
einem Raum des freien Personenverkehrs die Notwendigkeit zur Verstärkung der
Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Polizeibeamten der Mitgliedstaaten
erhöhten.
Innerhalb der
Europäischen Union bildet das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung
des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen
Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (im Folgenden: SDÜ) die
wichtigste Rechtsgrundlage für die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten. Zwar wurde das SDÜ mit dem Vertrag von Amsterdam in den Acquis
der Europäischen Union übergeführt, es gelang aber in den letzten Jahren nicht,
dieses Übereinkommen im gewünschten Maße den steigenden Notwendigkeiten zum
Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, der
grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration anzupassen.
Vorschläge zur Weiterentwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit im Rahmen der
Europäischen Union, die vor allem von Deutschland ausgingen, scheiterten am
Widerstand einzelner Mitgliedstaaten. Aufgrund des Prinzips der Einstimmigkeit
in der 3. Säule konnte ein einziger ablehnender Mitgliedstaat die gesamte
Weiterentwicklung blockieren.
Zum Zwecke einer
Beschleunigung der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in der Europäischen
Union auf den vorstehend genannten Feldern hat eine Gruppe von Mitgliedstaaten
die Initiative ergriffen und ein Kooperationsmodell erarbeitet, das auf die
Erreichung eines möglichst hohen Standards in der Zusammenarbeit, insbesondere
durch einen verbesserten Austausch von Informationen, abzielt. Diese neuen
Formen und Standards der Zusammenarbeit sollen in weiterer Folge ein Modell für
die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens der Europäischen Union sein und
schrittweise in diesen übergeführt werden.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.
Der Staatsvertrag ist in deutscher, französischer, niederländischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. April 2006 in
Verhandlung genommen.
Berichterstatter im
Ausschuss war Bundesrat Edgar Mayer.
An der Debatte
beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Dr.Franz Eduard Kühnel.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2006 04 19
Edgar Mayer Dr. Franz Eduard Kühnel
Berichterstatter Vorsitzender