7506 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Aufgrund der Bundesstraßengesetznovelle 2004 erfolgt die Festlegung des Straßenverlaufes einer Bundesstraßentrasse nicht mehr durch Verordnung, sondern durch Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Die Bestimmungen über den Nachbarschutz stellen noch auf das Verordnungserlassungsverfahren ab, in dem die Nachbarrechte teilweise sehr unklar geregelt sind.
Die geltenden Regelungen hinsichtlich der zulässigen Verbindungen der Bundesstraßen zum untergeordneten Straßennetz führen wegen Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten zu Auslegungsschwierigkeiten im Rahmen der Vollziehung. Es besteht daher ein Bedarf nach Klarstellung mit dem Ziel der Rechtssicherheit und Erhaltung der Funktionsfähigkeit des höchstrangigen Straßennetzes. Die Zulässigkeit von niveaugleichen Kreuzungen bei Schnellstraßen stellt ein Unfallrisiko dar. Bestimmte Behördenzuständigkeiten entsprechen nicht mehr dem Regelungsbedürfnis. Für die Übernahme bestehender Straßen oder Straßenteile sind gesetzliche Rahmenbedingungen erforderlich.
Um die Durchführung von Bescheidverfahren zu erleichtern, wird der Nachbarbegriff definiert und es werden die subjektiven Nachbarrechte geregelt. Weiters wird festgelegt, dass bei längeren Straßenab-schnitten eine abschnittsweise Genehmigung möglich ist. Die Gemeinden werden entlastet, indem Ein-wendungen nur mehr direkt bei der UVP-Behörde einzubringen sind. Die zulässigen Verbindungen zum Sekundärstraßennetz und zu Eisenbahnanlagen werden eindeutig fest-gelegt und für Ankündigungen und Werbungen klare Regelungen getroffen. Bestimmte Begriffe werden klargestellt und Verweisungen an die geänderte Rechtslage angepasst. Die Voraussetzungen für die Übernahme bestehender Straßen oder Straßenteile werden neu geregelt. Weiters werden zusätzliche Strecken in das Netz der Bundesstraßen aufgenommen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Bundesrat Wolfgang Sodl die Bundesräte Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Thomas Einwallner und Elisabeth Kerschbaum.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 04 19
Wolfgang Sodl Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatter Vorsitzende