7507 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) und das Bundesgesetz über Seilbahnen (Seilbahngesetz) geändert werden
Das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) ist am 1. September 1994 in Kraft getreten. Nunmehr besteht das Erfordernis, einige Regelungen an die in den letzten Jahren eingetretenen Entwicklungen anzupassen.
Die Ziele des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates sind:
1. Klarstellung der Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten für Seilbahnunternehmen und Kraft-fahrbetriebe im Arbeitnehmerschutz.
2. Klarstellung des Rechtes der Benützung von Eisenbahn-, Straßenbahn- und Kraftfahrlinien durch Organe des Verkehrs-Arbeitsinspektorates in Ausübung des Aufsichtsrechtes.
3. Schaffung einer Meldepflicht für Arbeitsunfälle für jene Verkehrsbediensteten, für die keine gesetz-liche Meldepflicht im Wege über die Träger der Unfallversicherung besteht.
4. Festsetzung von Kommissionsgebühren nach dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz erst ab einer Höhe von 50 Euro.
5. Aufhebung überholter Rechtsvorschriften über die frühere Post- und Telegraphenverwaltung.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 04 19
Wolfgang Sodl Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatter Vorsitzende